BAFA-Investitionsförderung mit direkten Beihilfen

Das BAFA ging 1992 aus der Fusion des Bundesamtes für Wirtschaft mit dem Bundesausfuhramt hervor und heißt seither Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Als Bundesoberbehörde setzt sie Programme der Bundesministerien um. Zwei Abteilungen setzten die Förderprogramme zur Energieeffizienz im Mittelstand um:

  • Abteilung 5 ist verantwortlich für die EEW-Förderlinien für Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz
  • Abteilung 6 ist verantwortlich für die BEG-Förderlinien Klimaschutz in Gebäude


Im Bereich Energie vergibt das BAFA direkte Investitionsbeihilfen in Form von Zuschüssen für die energetische Sanierung, Energieproduktions- und -effizienztechnologien, Kraft-Wärme-Kopplung, Klima- und Kälteanlagen oder Wärmenetze. Für die Förderung der Elektromobilität vergibt das BAFA den Umweltbonus beim Kauf von E-Fahrzeugen. 

Wie funktioniert das BAFA und wo muss ich meinen Antrag stellen?

Das BAFA arbeitet mittlerweile anders als viele Behörden mit einem digitalen Antragsportal. Schon der Antrag erfolgt über das Portal durch Eingabe aller Fakten zu den geplanten Maßnahmen in ein Onlineformular. Voraussetzung ist bei EEW und BEG das Vorliegen eines Energieeffizienzgutachtens sowie die Angebote der Unternehmen für die Umsetzung der geplanten und beantragten Maßnahmen. Nach Antragstellung erhält die/der Antragsteller/in Zugangsdaten zu ihrem/seinem persönlichen Bereich, über den der Zuwendungsbescheid erfolgt sowie später die Verwendungsnachweise einzureichen sind. 

 

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Info-Hotline
0 61 07 / 9 65 93-70

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Querschnittstechnologien

Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

Tel.: 0 61 96 / 9 08 18 83

www.bafa.de