Beihilfen für Ihre Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz

Sie wollen Ihr Unternehmen grundständig modernisieren und digitalisieren? Sie wollen Ihre Gewerbeimmobilie sanieren oder neu bauen und die Wärmedämmung erhöhen? Sie wollen die Energieeffizienz Ihrer Produktion verbessern und Energiekosten im laufenden Betrieb einsparen? Sie wollen vielleicht auch in Erneuerbare Energien investieren und Strom sowie Wärme für Ihr Unternehmen selbst produzieren? Wollen Sie Ihre Prozesswärme effizienter erzeugen und Abwärme künftig besser nutzen? Und Sie brauchen zwischen 30.000 und 25 Millionen Euro? Dann stehen Ihnen zahlreiche Programme des Bundes und des Landes Hessen offen, aus denen Sie Zuschüsse für Ihre Investitionen erhalten. Hier geben wir Ihnen zunächst einen Überblick. 

Ziele der Energie- und Wärmewende: Elektrifizierung aller Sektoren

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Hessen möchte dieses Ziel sogar schon 2040 erreichen. Dies ist nur möglich, wenn alle Sektoren wie Energieerzeugung, Unternehmen, Immobilien und Verkehr sich in einem grundsätzlichen Transformationsprozess erneuern. Im Kern geht es darum, den Verbrauch von fossilen Energien zu beenden und damit die CO2-Emissionen auf null zu reduzieren. Dies gelingt nur mit Erneuerbaren Energien, die künftig alle Sektoren mit Primärenergie versorgen sollen. Industrielle Prozesse, die auf technische Gase angewiesen sind, sollen ihre Grundstoffe wie Wasserstoff und Ammoniak ebenfalls aus Strom erzeugen. Mit den verschiedenen Förderprogrammen unterstützt der Staat die Unternehmen, die diesen Transformationsprozess für ihren Betrieb gestalten wollen. Gefördert werden Investitionen in fast alle Technologien, die den Einsatz fossiler Energien mittel- bis langfristig beenden und die Elektrifizierung der Prozesse in allen Sektoren einleiten. 


Grundzüge der staatlichen Investitionsbeihilfen

Salopp formuliert lasst sich sagen: Je mehr CO2 eine Investition einspart, desto mehr Geld gibt der Staat dazu. Wurde beispielsweise eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, gab es 2022 einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss von bis zu 55 Prozent. In der Regel liegen die Zuschüsse aktuell zwischen zehn und 30 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme. In Ausnahmefällen können es sogar 45 Prozent werden.


Voraussetzung: Antrag mit exakter Berechnung

Um in den Genuss staatlicher Förderung zu kommen, müssen Sie in fast allen Fällen eine Energieberatung durchführen lassen. Hierbei berechnen Energieberatende die klimapositive Wirkung Ihrer Investition. In dem Gutachten beschreibt die Person die Maßnahmen und testiert in einem Gutachten die Kosten und die CO2-Reduktion. Dieses ist der zentrale Bestandteil für die Beantragung der Förderung. In unserem Abschnitt über Beratungsförderung finden Sie dazu vertiefende Informationen. 

Institutionen der staatlichen Investitionsbeihilfen

Für Prüfung, Bewilligung und Vergabe staatlicher Beihilfen haben Bund und Länder verschiedene Institutionen eingesetzt. Diese sind:


Teilweise überschneiden sich die Förderprogramme dieser Institutionen. Sie unterscheiden sich vor allem in der Art der Zuwendung. Sie werden jährlich evaluiert und entlang der Zielvorgaben der Politik angepasst.

Förderprogramme für den hessischen Mittelstand

Die drei Förderprogramme sind für Sie als Unternehmen relevant, um Investitionsbeihilfen zu beantragen:


Diese Programme sind in verschiedene Förderlinien strukturiert und verfolgen im staatlichen Auftrag ähnliche Ziele zur Förderung der Energie- und Ressourceneffizienz. Die Förderprogramme unterscheiden sich in der Förderhöhe, Förderart und vor allem im Förderweg. Förderungen nach den Linien BEG und EEW können Sie entweder über die KfW oder das BAFA beantragen. Während die KfW ausschließlich Kredite mit Tilgungszuschuss vergibt, gewährt das BAFA ausschließlich direkte Beihilfen in Form von Zuschüssen. Die Förderhöhe ist abhängig von den geplanten Maßnahmen jedoch gleich hoch. Anträge für PIUS-Invest sind an die WIBank zu richten. 


Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss – eine Frage des Eigenkapitals

Als Antragsteller/in können Sie sowohl bei BEG und EEW auswählen, ob Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder eine direkte Beihilfe wünschen. Davon ist auch abhängig, wo der Antrag zu stellen ist. Für die Kreditvergabe und Prüfung der Effizienzkonzepte ist die KfW zuständig. Die direkten Zuschüsse müssen Unternehmen beim BAFA beantragen. Die Förderrichtlinien und die Höhe sind gleich. Wenn Sie als Unternehmer/in über Eigenkapital oder ausreichende Rahmenkredite verfügen, ist für Sie ein Antrag beim BAFA auf einen Zuschuss dem Kredit vorzuziehen. 
 

Planen Sie Ihre Fördermittelstrategie mit einer PIUS-Beratung

Voraussetzung für die Beantragung der Förderprogramme ist eine ausführliche Analyse durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater. In einem schriftlichen Energieeffizienzkonzept müssen diese die technischen Investitionsmaßnahmen ausführlich beschreiben und in ihrer Wirkung (Energieeinsparung, CO2-Reduktion) berechnen.

Damit Sie bei Ihrer Beantragung von Förderkrediten und Zuschüssen erfolgreich sind, sollten Sie die Planung Ihrer Projekte am besten mit einer PIUS-Beratung beginnen. Ihr Vorteil: Auch hierfür gibt es Zuschüsse in Hessen, die Sie über uns beantragen können.
 

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