Sechs Milliarden Euro in neuer Bundesförderung energieeffiziente Gebäude

Zahlreiche Förderprogramme sorgten zuletzt bei Bauherren für Unsicherheit. Deshalb bündelt die Bundesregierung die verschiedenen Beihilfen jetzt in einem bundeseinheitlichen Programm. Spätestens im Juli 2021 sollen die Strukturen zur Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vollständig aufgebaut sein.

Die bisherigen Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Marktanreizprogramm (MAP) sowie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm führt das neue BEG zusammen und sorgt damit für mehr Transparenz. Antragsberechtigt sind Immobilienbesitzer, Mieter und Pächter sowohl für ihre Wohn-, aber auch für ihre Nichtwohngebäude. Das Programm ist in drei Bereiche unterteilt: 

  • BEG EM: Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohn- oder Nichtwohngebäuden (seit Januar 2021 in Kraft)
  • BEG WG: Vollsanierung oder Neubau von Wohngebäuden zum Effizienzhaus
  • BEG NWG: Vollsanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude (ab Juli 2021)


CO2-Emissionen durch Gebäude senken
Der Bund verfolgt mit der Bündelung das Ziel, den Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland zu senken, den Anteil Erneuerbarer Energiequellen zu steigern und damit insgesamt die CO2-Emissionen durch Gebäude in Deutschland schneller zu senken. Förderfähig sind:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dachsanierung, Fensteraustausch, Dämmung
  • Anlagentechnik wie raumlufttechnische Anlagen mit Wärme- und Kälterückgewinnung, digitale Steuerungen zur Verbrauchsoptimierung
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung wie Gas-Brennwert- und Hybridtechnik, Solaranlagen, Biomasse, Wärmepumpen, Wärmenetze
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung


Bis zu 45 Prozent als direkte Beihilfe oder Kredit mit Tilgungszuschuss
Je nach Maßnahme und vorheriger Technik übernimmt der Bund zwischen 20 und 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Höchstfördersatz von 45 Prozent erhalten Bauherren lediglich bei Stilllegung einer alten Ölheizung. Die Zuwendung wird wahlweise als eine direkte Beihilfe oder als Kredit mit Tilgungszuschuss gezahlt. Für Fachplanung und Baubegleitung werden 50 Prozent aus BEG erstattet. Die KfW wird ab Juli 2021 für die Kredite zuständig sein; das BAFA bearbeitet seit Januar bereits die Zuschussanträge für BEG EM.

BAFA-Website mit detaillierten Infos zur BEG 

Merkblatt zur Antragstellung Einzelmaßnahme BEG EM


Bildnachweis: © Bundesministerium für Wirtschaft und Energie/ BMWi

Weitere Informationen erhalten Sie bei Sasa Petric, Projektleiter Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand, Tel. 0 61 96 / 97 02-27, Mail s.petric@rkw-hessen.de

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