Das Solarpaket 1: Neue Chancen für hessische KMU im Bereich Photovoltaik

Das kürzlich in Kraft getretene Solarpaket 1 der Bundesregierung eröffnet auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Hessen neue Möglichkeiten im Bereich der Solarenergie. Mit vereinfachten Regelungen und attraktiven Förderungen bietet das Gesetzespaket Chancen zur Kostenreduzierung und nachhaltigen Energieversorgung. Erfahren Sie hier die wichtigsten Aspekte zum Solarpaket 1!

Das Solarpaket 1 – offiziell bekannt als „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ – trat am 16. Mai 2024 in Kraft. Es ist Teil der ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung und zielt darauf ab, den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland signifikant zu beschleunigen. Das übergeordnete Ziel ist es, bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch zu erreichen. Um das zu erreichen, sollen bürokratische Hürden abgebaut, Genehmigungsverfahren vereinfacht und neue Anreize für Unternehmen und Privatpersonen geschaffen werden.
 


Kernpunkte des Solarpakets 1 für KMU

  • Vereinfachte Installation und Inbetriebnahme:
    Einer der Hauptvorteile des Solarpakets 1 ist die Vereinfachung der Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen. Zudem wurde die Grenze für die Erfordernis eines Anlagenzertifikats angehoben. Erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW ist ein solches Zertifikat notwendig. Für kleinere Anlagen reicht nun ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate aus.
     
  • Erleichterungen bei der Stromvermarktung:
    Das Solarpaket 1 bietet Unternehmen neue Möglichkeiten zur Vermarktung ihres selbst produzierten Solarstroms. Die Verteilung von überschüssigem Solarstrom, der auf Gewerbegebäuden und angrenzenden Strukturen erzeugt wird, wird nun gefördert – insbesondere, wenn er vor Ort ohne Netzübertragung verbraucht wird. Dies eröffnet neue Geschäftsmodelle für Unternehmen, die mehr Strom produzieren als sie selbst verbrauchen. Auf diese Weise können sie zusätzliche Einnahmen generieren.
     
  • Wegfall der Direktvermarktungspflicht:
    Für große PV-Anlagen auf Gewerbegebäuden wurde die Verpflichtung zur Direktvermarktung von Überschussstrom aufgehoben (ab 200 kW und bis zu 400 kW ab 2026). Betreibende können nun überschüssigen Strom ohne Kompensation oder Direktvermarktungskosten an Netzbetreibende abgeben. Diese Änderung zielt darauf ab, die Installation von mehr PV-Systemen auf großen Dächern zu fördern, indem der Prozess für Betreibende mit hohen Eigenverbrauchsraten vereinfacht wird.
     
  • Förderung von Agri-PV und Parkplatz-PV:
    Das Solarpaket 1 fördert auch die nachhaltige Erweiterung von Solarparks ohne zusätzlichen Flächenverbrauch. Es unterstützt die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Module, bekannt als Agri-PV. Zudem wird die Installation von PV-Anlagen auf Parkplätzen gefördert, um versiegelte Flächen besser zu nutzen.


Die in Solarenergie investieren, positionieren sich als Vorreitende
Das Solarpaket 1 bietet Unternehmen die Chance, ihre Energieversorgung nachhaltiger und kostengünstiger zu gestalten. Unternehmen sollen jetzt in Solarenergie investieren. So können sie nicht nur von den aktuellen Förderungen profitieren, sondern positionieren sie sich auch als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Dies kann zu einem Wettbewerbsvorteil führen, insbesondere angesichts der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeitskriterien in der Geschäftswelt.

Auf dieser Website in unserer Rubrik Energieeffizienz-Tipps/Solarenergie finden Sie auf einer Sonderseite ausführliche Informationen zur praktischen Umsetzung des Solarpakets 1 sowie Tipps zur Vermarktung des selbst produzierten Solarstroms.


LEA EfU unterstützt bei Angebotsauswahl von Fachfirmen
Das Partnerprojekt LEA Hessen Energieberatung für Unternehmen unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen in Hessen mit einer kostenfreien Impulsberatung vor Ort, um ihre Energieeinsparpotenziale zu ermitteln. Erfahrene Energieberatende helfen bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und der Integration erneuerbarer Energien. Die Expertinnen/Experten können am Solarpaket 1 interessierten KMU informieren und z.B. bei einer Angebotsauswahl behilflich sein. Zuvor müssten sich die Unternehmer/innen jedoch über frei zugängliche Solarplaner oder mit Fachfirmen zum Thema Photovoltaikanlagen in Verbindung gesetzt und bereits Angebote eingeholt haben. Eine erste Hilfestellung zu Potenzialen bietet Ihnen online das Solarkataster Hessen an.

Sonderseite zum Solarpaket 1


Informationen zur Energieberatung für Unternehmen erhalten Sie bei Sasa Petric, RKW Hessen, Projektleiter Energieberatung Unternehmen im Auftrag der LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH, Tel. 0 61 07 / 9 65 93-27, Mail s.petric@rkw-hessen.de

Photovoltaik-Anlage und Windräder
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