Nutzen Sie jetzt Ihre Chancen aus dem Solarpaket 1
Das Solarpaket 1 der Bundesregierung stellt einen bedeutenden Schritt zur Beschleunigung der Energiewende in Deutschland dar. Es ist Teil einer umfassenden Strategie, die darauf abzielt, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen. Dieses ambitionierte Ziel steht im Einklang mit den Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens und dem Bekenntnis der G7-Staaten, ihre Stromversorgung bis 2035 weitgehend klimaneutral zu gestalten.
Das Paket umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland erheblich beschleunigen und vereinfachen sollen. Es adressiert dabei die gesamte Bandbreite der Solarenergienutzung – von kleinen Balkonanlagen über Dachanlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbegebäuden bis hin zu großen Freiflächenanlagen. Darüber hinaus enthält es wichtige Neuerungen für andere erneuerbare Energien, Stromspeicher und Stromnetze.
Was ist neu am Solarpaket 1?
- Solaranlagen auf Dächern mit einer Leistung ab 40 bis 750 Kilowatt (kW) erhalten 1,5 Cent mehr Förderung pro Kilowattstunde (kWh) erzeugtem Strom.
- Die höhere Förderung macht größere Dachanlagen wirtschaftlich attraktiver.
- Ab 2026 werden jährlich Förderungen für große Dachanlagen mit einer Gesamtleistung von 2,3 Gigawatt (GW) ausgeschrieben.
- Bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur können nun noch mehr Anlagen einen Zuschlag erhalten. Dach-PV-Anlagen über 750 kW nehmen hieran teil.
- Anlagen, deren ursprüngliche Förderung ausgelaufen ist, können nochmal fünf Jahre länger zu vereinfachten Bedingungen weiterbetrieben werden.
- Besitzer/innen ausgeförderter Solaranlagen können weiterhin eine Förderung bis 2032 erhalten, ohne Änderungen vornehmen zu müssen.
- Sicherheitsleistungen für Ausschreibungen werden spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme der Anlage zurückgezahlt.
- Unternehmen, die an der Ausschreibung teilnehmen, erhalten ihr Geld schneller zurück, was ihre finanzielle Situation verbessert.
- Erhöhung der Gebotsmenge: Projekte bis 50 MW werden in Ausschreibungen zugelassen.
- Erweiterung der Flächenkulisse: Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete werden für die Förderung geöffnet, mit Opt-Out-Option für Länder.
- Naturschutzfachliche Mindestkriterien: Einführung bundesweiter Kriterien für alle geförderten PV-Freiflächenanlagen.
- Förderung besonderer Solaranlagen: Eigenes Untersegment mit Höchstwert von 9,5 ct/kWh für Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV.
- Beschränkung der Flächeninanspruchnahme: Zusätzlicher Zubau auf landwirtschaftlichen Flächen wird auf 80 Gigawatt bis 2030 begrenzt.
- Flexibilisierung von Schwellenwerten: Die Direktvermarktungspflicht für Anlagen bis 200 kW fällt weg. Überschussmengen können Anlagenbetreibende ohne Vergütung an die Netzbetreibenden weitergeben.
- Vereinfachte Anlagenzertifizierung: Einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate für Anlagen unter 270 kW Einspeiseleistung und maximal 500 kW installierter Leistung.
- Erleichterungen bei Anlagenzusammenfassung: Ausnahmen für Dachanlagen hinter verschiedenen Netzanschlusspunkten und Bürgerenergiegesellschaften.
- Vereinfachung für Balkon-PV: Entfall der vorherigen Anmeldung beim Netzbetreibenden, vereinfachte Marktstammdatenregister-Anmeldung, Übergangsregelung für Zählertausch und höhere Anlagenleistung.
- Vereinheitlichung Technischer Anschlussbedingungen (TAB): Stärkere Standardisierung der TAB der Netzbetreibenden.
- Flexible Nutzung von Speichern: Ermöglichung von „Multi-Use“ für Speicher.
- Beschleunigung Netzanschlussverfahren: Ausweitung des vereinfachten Verfahrens auf Anlagen bis 30 kW.
- Einführung gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung: Bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes.
- Vereinfachung des Mieterstroms: Förderung auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen.
- Förderung von Innovationen: Einführung einer Vergütung für Flugwindenergieanlagen.
Praktische Umsetzung für hessische KMU
Schritt 1: Potenzialanalyse durchführen
Der erste Schritt für KMU in Hessen besteht darin, eine gründliche Potenzialanalyse durchzuführen. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:
- Verfügbare Dachflächen und deren Eignung für PV-Anlagen beispielsweise über die Webseite des Solar-Katasters Hessen prüfen
- Aktueller Stromverbrauch und Lastprofile
- Möglichkeiten zur Eigennutzung des produzierten Stroms
- Potenzielle Überschussproduktion und Vermarktungsmöglichkeiten
Es empfiehlt sich, für diese Analyse einen Energieberatenden des Projekts LEA EfU beim RKW Hessen hinzuzuziehen, die/der mit den spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten in Hessen vertraut ist.
Schritt 2: Anlagenplanung und Dimensionierung
Basierend auf den Ergebnissen der Potenzialanalyse können Sie die optimale Größe und Konfiguration der PV-Anlage planen. Dabei sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen:
- Maximierung des Eigenverbrauchs
- Möglichkeiten zur Stromspeicherung
- Zukünftige Erweiterungspläne des Unternehmens
- Prüfung der lokalen Bauvorschriften und eventueller Denkmalschutzauflagen
- Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der neuen Förderungen und Vereinfachungen des Solarpakets 1
Schritt 3: Genehmigungsverfahren und Installation
Dank des Solarpakets 1 sind die Genehmigungsverfahren für viele PV-Anlagen vereinfacht worden. Dennoch sollten KMU folgende Schritte beachten:
- Einholung notwendiger Genehmigungen (falls erforderlich)
- Auswahl einer/eines qualifizierten Installateurin/Installateurs, vorzugsweise mit Erfahrung in der Region Hessen
- Anmeldungsverfahren und technische Anforderungen des Netzbetreibenden einholen
- Koordination der Installation unter Berücksichtigung des laufenden Geschäftsbetriebs
Schritt 4: Inbetriebnahme und Anmeldung
Nach der Installation sind folgende Schritte wichtig:
- Technische Abnahme der Anlage
- Anmeldung beim Netzbetreibenden und im Marktstammdatenregister (weiterhin erforderlich)
- Bei größeren Anlagen: Einholung des erforderlichen Anlagenzertifikats
Schritt 5: Betrieb und Vermarktung
Für den laufenden Betrieb und die optimale Nutzung der PV-Anlage sollten Sie folgende Aspekte beachten:
- Implementierung eines Energiemanagementsystems zur Optimierung des Eigenverbrauchs
- Regelmäßige Wartung und Überwachung der Anlagenleistung
- Prüfung von Vermarktungsmöglichkeiten für Überschussstrom, beispielsweise:
- Direktvermarktung an benachbarte Unternehmen und private Abnehmende
- Teilnahme an regionalen Energiegemeinschaften
- Nutzung von Plattformen für den Peer-to-Peer-Stromhandel
Tipps zur Direktvermarktung des selbst produzierten Solarstroms
Vor der Vermarktung
Eigenverbrauchsoptimierung ist immer die wirtschaftlichste Option. Analysieren Sie Ihre Lastprofile und passen Sie, wenn möglich, energieintensive Prozesse an die Zeiten hoher Solarstromerzeugung an.
Lokale Direktvermarktung
Das Solarpaket 1 erleichtert die Vermarktung von Solarstrom an benachbarte Unternehmen oder Haushalte. Prüfen Sie, ob es in Ihrer unmittelbaren Umgebung potenzielle Abnehmende gibt und entwickeln Sie attraktive Angebote.
Teilnahme an Energiegemeinschaften
In vielen Regionen Hessens entstehen Energiegemeinschaften, in denen Erzeugende und Verbrauchende zusammenarbeiten. Eine Teilnahme kann neue Vermarktungsmöglichkeiten eröffnen und zur regionalen Energiewende beitragen.
Nutzung von Peer-to-Peer-Handelsplattformen
Digitale Plattformen ermöglichen den direkten Handel von Solarstrom zwischen Erzeugenden und Verbrauchenden. Informieren Sie sich über verfügbare Optionen in Hessen und prüfen Sie, ob eine Teilnahme für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.
Kombination mit Stromspeichern
Die Integration eines Stromspeichers kann die Flexibilität bei der Vermarktung erhöhen.
Kooperation mit Energieversorgern
Einige Energieversorger bieten spezielle Tarife oder Abnahmeverträge für Solarstromerzeugende an. Prüfen Sie, ob es in Ihrer Region entsprechende Angebote gibt.
Teilnahme an virtuellen Kraftwerken
Größere PV-Anlagen können Teil eines virtuellen Kraftwerks werden, was neue Vermarktungsmöglichkeiten auf dem Regelenergiemarkt eröffnet.
Zukunftschancen für hessische KMU
Das Solarpaket 1 bietet hessischen KMU eine einzigartige Chance, ihre Energieversorgung nachhaltiger und kostengünstiger zu gestalten. Durch die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und die Schaffung neuer Vermarktungsmöglichkeiten wird die Installation von PV-Anlagen attraktiver denn je.
Unternehmen, die jetzt in Solarenergie investieren, können nicht nur von den aktuellen Förderungen profitieren, sondern positionieren sich auch als Vorreitende in Sachen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Dies kann zu einem Wettbewerbsvorteil führen, insbesondere angesichts der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeitskriterien in der Geschäftswelt.
Es ist zu erwarten, dass die Bundesregierung in Zukunft weitere Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien einführen wird.
KMU, die jetzt die Weichen für eine solare Zukunft stellen, werden von diesen Entwicklungen besonders profitieren können.
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Sasa Petric
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