BIK: Zuschüsse für eine klimafreundliche Produktion
Die Transformation zur klimaneutralen Industrie bringt hohe Investitionskosten mit sich – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Unternehmen gezielt bei der Umstellung auf nachhaltige Technologien.
Was wird gefördert?
Förderschwerpunkte der BIK
- Investitionen in innovative und klimafreundliche Technologien
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Dekarbonisierung
- Technische Beratung zur nachhaltigen Prozessoptimierung
Attraktive Zuschüsse: Bis zu 200 Millionen Euro Förderung
Das Wichtigste auf einen Blick
Mit der BIK-Förderung können Unternehmen bis zu 60 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen – für KMU gibt es sogar erhöhte Zuschüsse!
- Förderung für Unternehmen jeder Größe
- Unterstützung für klimafreundliche Technologien wie Wasserstoffnutzung und CO2-Speicherung
- Förderquoten zwischen 10 % und 60 % je nach Modul und Projekt
- Antragstellung vor Projektbeginn erforderlich

Zwei Module – Ein Ziel: Klimaneutrale Industrie
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) vereint zwei aufeinander abgestimmte Module, die Unternehmen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität umfassend unterstützen:
Modul 1 konzentriert sich auf die Dekarbonisierung industrieller Prozesse, indem es Investitionen in erneuerbare Energien, Wasserstofftechnologien und elektrische Produktionsmethoden fördert.
Modul 2 ergänzt dies, indem es Lösungen für schwer vermeidbare CO2-Emissionen bereitstellt, etwa durch Abscheidung, Nutzung oder Speicherung von Kohlendioxid (CCU/CCS).
Zusammen bieten die Module eine ganzheitliche Förderung, die sowohl unmittelbare Effizienzsteigerungen als auch langfristige technologische Transformationen ermöglicht.

Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie
Das Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen in der Industrie signifikant und langfristig zu reduzieren.
Dabei fördert es Investitionen in innovative Technologien und Prozesse, die fossile Energieträger ersetzen, Produktionsabläufe effizienter gestalten und die Nutzung erneuerbarer Energien vorantreiben.
Förderung von Investitionen in innovative Technologien und Prozesse
Elektrifizierung industrieller Prozesse und Nutzung von grünem Wasserstoff
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur nachhaltigen Transformation
Modul 1 - Überblick
Elektrifizierung industrieller Prozesse
Die Elektrifizierung fossiler Prozesse gehört zu den zentralen Maßnahmen in der Dekarbonisierung. Anstatt fossiler Brennstoffe wie Kohle, Öl oder Gas werden erneuerbare Stromquellen genutzt.
Bevorzugte Technologien:
- Induktionsheizungen, elektrische Schmelzöfen oder Hochtemperatur-Wärmepumpen
Ersetzung fossiler Prozesse:
- Ersetzen von Gas- oder Ölfeuerung in Industrieöfen durch elektrische Heizsysteme
- Umstellung von thermischen Trocknungsprozessen auf elektrische Varianten
Auswirkungen:
- Reduktion direkter CO2-Emissionen durch den Wegfall der Verbrennung fossiler Energieträger
- Verlagerung der Emissionen auf die Stromerzeugung, die jedoch durch die Nutzung von Ökostrom neutralisiert werden können
Nutzung von Wasserstoff und wasserstoffbasierten Brennstoffen
Grüner Wasserstoff, der aus erneuerbarem Strom hergestellt wird, ersetzt fossile Energieträger in Prozessen, bei denen Elektrifizierung allein nicht ausreicht.
Bevorzugte Technologien:
- Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion
- Brenner und Turbinen, die mit Wasserstoff oder synthetischen Brennstoffen betrieben werden
Ersetzung fossiler Prozesse:
- Einsatz von Wasserstoff statt Kohle im Hochofenprozess zur Stahlherstellung (Direktreduktion)
- Substitution von Erdgas in der chemischen Industrie
Auswirkungen:
- Vermeidung von Prozess- und Verbrennungsemissionen
Integration von Wasserstoff-Infrastrukturen als Schlüssel zur CO2-Reduktion
Optimierung von Anlagen und Prozessen
Verbesserte Technologien und optimierte Abläufe reduzieren Energieverluste und steigern die Ressourceneffizienz.
Bevorzugte Technologien:
- Prozesssteuerungssysteme, Wärmerückgewinnung und effiziente Motoren
Ersetzung fossiler Prozesse:
- Austausch alter Maschinen durch energieeffiziente Alternativen
- Integration von Wärmeübertragern zur Nutzung von Abwärme
Auswirkungen:
- Senkung des Energieverbrauchs und damit indirekte Reduktion von CO2-Emissionen
Forschung und Entwicklung für klimafreundliche Technologien
Modul 1 fördert auch Projekte mit hohem Innovations- und Demonstrationscharakter.
Bevorzugte Technologien:
- Entwicklung und Pilotierung neuer Verfahren wie plasmabasierter Hochtemperaturprozesse oder Biotechnologien
Auswirkungen:
- Erschließung neuer Dekarbonisierungspotenziale und Förderung der Marktreife innovativer Technologien
Modul 1 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) bietet Unternehmen attraktive finanzielle Unterstützung, um ihre Produktionsprozesse klimafreundlich und zukunftssicher zu gestalten. Die Förderung richtet sich an Unternehmen aller Größen und deckt sowohl Investitionsvorhaben als auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte ab.
Förderquote:
Je nach Vorhaben beträgt die Förderung zwischen zehn und 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
KMU-Bonus:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einem zusätzlichen Zuschuss von bis zu zehn Prozentpunkten.
Maximalförderung:
Für besonders umfangreiche Projekte können Förderbeträge von bis zu 200 Millionen Euro beantragt werden.
- Investitionen in neue Anlagen, Maschinen und Technologien, die fossile Energieträger ersetzen
- Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz, einschließlich Prozessoptimierungen und Wärmerückgewinnung
- Kosten für Forschung und Entwicklung innovativer Verfahren mit einem Technologiereifegrad (TRL) von 4 bis 8
- Die Antragstellung muss vor Beginn der geplanten Maßnahme erfolgen. Ein vorzeitiger Beginn kann nur auf eigenes Risiko und mit gesonderter Genehmigung erfolgen.
- Alle Vorhaben müssen innerhalb Deutschlands umgesetzt werden.
- Geförderte Anlagen und Technologien müssen nach Abschluss des Projekts mindestens fünf Jahre lang genutzt werden (für KMU: drei Jahre).
Projektvorbereitung:
- Entwicklung einer klaren Projektskizze, die die geplanten Maßnahmen und ihre Klimaschutzwirkung beschreibt
- Ermittlung der förderfähigen Kosten und Kalkulation des Eigenanteils
Einreichung des Antrags:
- Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Ein vorzeitiger Beginn ist nur nach Genehmigung durch die Bewilligungsbehörde förderunschädlich.
- Für die Antragstellung sind detaillierte Unterlagen erforderlich, darunter:
- Projektbeschreibung mit technologischen und wirtschaftlichen Details
- Angaben zu den zu erwartenden CO2-Einsparungen
- Nachweise über die finanzielle Tragfähigkeit des Eigenanteils
Zuständig ist der Projektträger Jülich (PtJ).
Kontakt:
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich
Deutschland
Telefon: +49 2461 61-2626
E-Mail: ptj@fz-juelich.de
Website: www.ptj.de
Nach positiver Prüfung erhalten Antragsteller einen Zuwendungsbescheid, der die Förderhöhe und -bedingungen festlegt.
Nicht förderfähig sind unter anderem Projekte, die lediglich geltende gesetzliche Anforderungen erfüllen, fossile Brennstoffe weiterhin in hohem Maße nutzen oder eine rein energetische Verwendung von Biomasse beinhalten.
Mit diesen Förderkonditionen bietet Modul 1 eine solide Grundlage, um sowohl bestehende Prozesse effizienter zu gestalten als auch wegweisende Technologien zur Reduktion von CO2-Emissionen zu implementieren.

Modul 2: CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung (CCU/CCS)
Modul 2 konzentriert sich auf Technologien zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von Kohlendioxid.
Es richtet sich vor allem an Industrien mit schwer vermeidbaren Emissionen, die durch prozessbedingte chemische Reaktionen entstehen.
Entwicklung und Implementierung von CCU- und CCS-Technologien
Unterstützung zur Abscheidung und Nutzung von CO2 in Bereichen wie Zement, Kalk oder Abfallwirtschaft
Modul 2 - Überblick
CO2-Abscheidung (Carbon Capture)
CO2 wird direkt aus den Abgasströmen industrieller Prozesse abgesondert, bevor es in die Atmosphäre gelangt.
Bevorzugte Technologien:
- Chemische Absorption mittels Aminwäsche
- Membrantechnologien oder kryogene Verfahren
Ersetzung fossiler Prozesse:
- Abscheidung von CO2 bei der Zement- oder Kalkproduktion
- Integration in thermischen Abfallbehandlungsanlagen
Auswirkungen:
- Vermeidung direkter CO2-Emissionen aus unvermeidbaren Prozessen
CO2-Nutzung
Abgesondertes CO2 wird als Rohstoff für neue Produkte wie Kunststoffe, Baustoffe oder Treibstoffe genutzt.
Bevorzugte Technologien:
- Chemische Umwandlung von CO2 in Methanol oder synthetische Kraftstoffe
- Herstellung von karbonisierten Baumaterialien
Ersetzung fossiler Prozesse:
- Verzicht auf fossile Rohstoffe in der Kunststoffproduktion
Auswirkungen:
- Schaffung von geschlossenen Kohlenstoffkreisläufen und Reduktion fossiler Rohstoffabhängigkeit
CO2-Speicherung
CO2 wird abgeschieden und langfristig in geologischen Formationen gespeichert.
Bevorzugte Technologien:
- Injektion in tiefe Gesteinsschichten oder untermeerische Speicher
Ersetzung fossiler Prozesse:
- Speicherung von CO2 aus Industrien wie der Stahl- oder Zementproduktion
Auswirkungen:
- Dauerhafte Reduktion der atmosphärischen CO2-Belastung
Modul 2 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) konzentriert sich auf schwer vermeidbare Emissionen in der Industrie. Es unterstützt Technologien, die Kohlendioxid (CO2) abscheiden, nutzen oder langfristig speichern. Besonders angesprochen werden Sektoren wie die Zement-, Kalk- und Abfallwirtschaft sowie die chemische Industrie, in denen CO2-Emissionen prozessbedingt entstehen.
Förderquote:
Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, abhängig von der Art des Vorhabens und dem eingesetzten Verfahren.
KMU-Bonus:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einem zusätzlichen Zuschuss von bis zu zehn Prozentpunkten.
Maximalförderung:
Projekte können Zuschüsse von bis zu 30 Millionen Euro für Investitionen und bis zu 35 Millionen Euro für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten.
CO2-Abscheidung:
- Technologien zur Abtrennung von CO2 aus Abgasströmen
- Vorrangig in emissionsintensiven Sektoren wie der Zement- und Kalkindustrie
CO2-Nutzung (CCU):
- Verwendung von CO2 als Rohstoff zur Herstellung von Baustoffen, Kunststoffen oder synthetischen Kraftstoffen
CO2-Speicherung (CCS):
- Langfristige Speicherung von CO2 in geologischen Formationen wie Gesteinsschichten oder unterirdischen Speichern
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
- Projekte müssen in Deutschland durchgeführt werden und der Zuwendungsempfänger muss nachweisen, dass er den Eigenanteil finanzieren kann.
- Die geförderten Technologien oder Anlagen müssen mindestens fünf Jahre nach Projektabschluss genutzt werden (für KMU: drei Jahre).
Projektvorbereitung:
- Entwicklung einer klaren Projektskizze, die die geplanten Maßnahmen und ihre Klimaschutzwirkung beschreibt
- Ermittlung der förderfähigen Kosten und Kalkulation des Eigenanteils
Einreichung des Antrags:
- Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Ein vorzeitiger Beginn ist nur nach Genehmigung durch die Bewilligungsbehörde förderunschädlich.
- Für die Antragstellung sind detaillierte Unterlagen erforderlich, darunter:
- Projektbeschreibung mit technologischen und wirtschaftlichen Details
- Angaben zu den zu erwartenden CO2-Einsparungen
- Nachweise über die finanzielle Tragfähigkeit des Eigenanteils
Zuständig ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).
Kontakt:
Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus
Deutschland
Telefon: +49 355 47889-174
E-Mail: info@klimaschutz-industrie.de
Website: www.klimaschutz-industrie.de
Nach positiver Prüfung erhalten Antragsteller einen Zuwendungsbescheid, der die Förderhöhe und -bedingungen festlegt.
Nicht förderfähig sind Vorhaben, die lediglich bestehende gesetzliche Anforderungen erfüllen oder Maßnahmen, bei denen CO2-Emissionen lediglich in andere Sektoren verschoben werden. Mit den Förderkonditionen von Modul 2 unterstützt das Programm Unternehmen dabei, Lösungen für unvermeidbare Emissionen zu entwickeln und umzusetzen. So trägt Modul 2 wesentlich zur Erreichung der Klimaneutralität bei und erschließt gleichzeitig neue technologische Potenziale.
Wichtige Rahmenbedingungen für beide Module
Förderfähigkeit der Unternehmen:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Deutschland, die industrielle Prozesse betreiben oder planen.
- Die Maßnahmen müssen den nationalen und europäischen Klimaschutzzielen entsprechen.
Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU):
- Kleinstunternehmen: Weniger als zehn Mitarbeitende und ≤ 2 Millionen Euro Jahresumsatz.
- Kleine Unternehmen: Weniger als 50 Mitarbeitende und ≤ 10 Millionen Euro Jahresumsatz.
- Mittlere Unternehmen: Weniger als 250 Mitarbeitende und ≤ 50 Millionen Euro Jahresumsatz.
KMU profitieren von einer erhöhten Förderquote von bis zu 10 Prozentpunkten.
Beihilferechtliche Grundlagen:
- Die Förderung basiert auf den Regelungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Union, die bestimmte staatliche Beihilfen ohne vorherige Genehmigung erlaubt.
- Für Projekte mit hohen Fördersummen gelten zusätzliche Vorgaben, etwa die Prüfung durch die Europäische Kommission.
Verpflichtung zur Nutzung:
- Geförderte Anlagen oder Technologien müssen nach Abschluss des Projekts mindestens fünf Jahre lang genutzt werden (für KMU: drei Jahre).
Förderunschädlicher vorzeitiger Beginn:
- Planungsarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen wie Genehmigungsverfahren oder Grundstückssicherung können vor Antragstellung durchgeführt werden, ohne die Förderfähigkeit zu gefährden.
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Sasa Petric
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im Auftrag der LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH
Telefon: 0 61 07 / 9 65 93-27
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