Investitionen in Gebäude

Gewerbeimmobilien mit Förderung energieeffizient bauen oder modernisieren
 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Möglichkeiten für Unternehmen mit Gewerbeimmobilien

Als Unternehmerin oder Unternehmer mit Gewerbeimmobilien können Sie von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. 
Das Förderprogramm besteht aus folgenden Maßnahmen:

  • Wohngebäude (WG) – Sanierung zu Effizienzhäusern

  • Nichtwohngebäude (NWG) – Sanierung zu Effizienzgebäuden

  • Einzelmaßnahmen (EM) – Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

  • Klimafreundlicher Neubau (KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden


Die Maßnahmen Nichtwohngebäude (NWG) und Klimafreundlicher Neubau (KfN) sowie die Einzelmaßnahmen richten sich an Unternehmen mit Gewerbeimmobilien.

Um eine Förderung zu erhalten, starten Sie mit der Erstellung eines Energieeffizienzkonzepts durch zugelassene Berater/innen. Dabei unterstützen wir Sie.

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Maßnahmen der BEG für Unternehmen im Überblick


Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen: Zuschüsse und Kredite

Ihr Unternehmen plant Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz? Je nach Art der Maßnahme können Sie entweder einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkten Zuschuss erhalten:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist Ihre Anlaufstelle für die Beantragung von Krediten mit Tilgungszuschüssen. Diese Option eignet sich besonders für Maßnahmen zur Wärmeerzeugung mit neuen Heizungsanlagen sowie für den klimafreundlichen Neubau.

Für direkte Zuschüsse ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Direkte Zuschüsse werden vor allem für Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen gewährt.

 

Wir sind für Sie da!

Förderprogramme sind mit ihren verschiedenen Förderlinien extrem vielfältig und haben im Einzelfall gewisse Spielräume. 

Die Förderlinien der BEG für Gewerbeimmobilien bieten viele Möglichkeiten – unter anderem auf der fachplanerischen Seite. 

Wir empfehlen Ihnen unsere kostenfreie Erstberatung, um Ihr Anliegen genau zu beleuchten und mit Unterstützung von Energieberatenden weitere Schritte zu planen.

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Maßnahmen der BEG für Unternehmen im Detail

Unterstützungsmöglichkeiten für Inhabende von Gewerbeimmobilien

In dieser Förderlinie erhalten Sie aus der Bundesförderung (BEG) Beihilfen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – wie beispielsweise Fenster, Türen und Dämmung der Außenwände oder des Daches – zur Erhöhung der Energieeffizienz Ihrer Gewerbeimmobilie.

Förderkonditionen:

  • Dämmung der Gebäudehülle wie Außenwände, Dachflächen, Geschoss- und Kellerdecken und Bodenflächen sowie Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
  • Fördersatz: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Förderfähige Kosten: gedeckelt auf jährlich 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal fünf Millionen Euro pro Gebäude

In dieser Förderlinie gewährt die Bundesförderung (BEG) Zuwendungen für den Einbau von Anlagentechnik in Gewerbeimmobilien zur Erhöhung der Energieeffizienz.

Förderkonditionen:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrads mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
    Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme
  • Mindestinvestitionsvolumen: 300 Euro brutto
  • Fördersatz: 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Förderfähige Kosten: gedeckelt auf jährlich 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche

In dieser Förderlinie gewährt die Bundesförderung (BEG) Beihilfen bei Nichtwohngebäuden für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes, das Abwärme nutzbar macht. Das gilt nur noch für Anlagen, die nach der Installation zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Förderkonditionen und -höhe:

  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (30 Prozent)
     
  • Die Förderung ist gedeckelt abhängig von der Nettogrundfläche:
    • 30.000 Euro für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche
    • bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche 200 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
    • für größer als 400 bis 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 120 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche
      ab größer als 1.000 Quadratmeter Nettogrundfläche zusätzlich 80 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche

In dieser Förderlinie gewährt die Bundesförderung (BEG) einen Zuschuss für die Optimierung von Heizungsanlagen in Gewerbeimmobilien, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Die Anlagen müssen jeweils älter sein als zwei Jahre und dürfen bei einer Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen das Alter von zwanzig Jahren nicht überschreiten.

Förderkonditionen und -höhe:

  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • Im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung 
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Grundstück)
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen um mindestens 80 Prozent bei Feuerungsanlagen für feste Biomasse
  • Förderfähige Mindestinvestition: 300 Euro brutto
  • Grundfördersatz: 15 Prozent – begrenzt auf 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche
  • Förderfähige Kosten: gedeckelt auf jährlich 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche

Die Förderung von neuen Heizungsanlagen erfolgt ausschließlich durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Die konkreten Förderkriterien werden im August 2024 bekanntgegeben. Voraussichtlich orientieren sie sich an der Förderlinie für Wohngebäude. Dennoch können Unternehmer/innen nach Auskunft der KfW bereits mit der Planung und Installation beginnen. Sie müssen jedoch ihre Förderanträge für bereits begonnene Projekte spätestens bis zum 30. November 2024 einreichen. Gefördert werden der Einbau von effizienten Heizungsanlagen, Installationen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Förderkonditionen und -höhe (keine Gewähr):

  • Förderfähig sind voraussichtlich der Kauf und die Installation von:
    • Solarthermischen Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • Wasserstofffähigen Heizungen
    • Innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
    • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
    • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • Fachplanung und Baubegleitung durch eine/n Expertin/Experten für Energieeffizienz
  • Akustische Fachplanung durch eine/n Akustiker/in, um den Lärmschutz bei stationären Geräten wie etwa bei Wärmepumpen zu gewährleisten
  • Die Förderhöhe liegt voraussichtlich bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Eine Maßnahme, die bis 2028 fertiggestellt wird, könnte einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhalten. Es wird mit einer Deckelung der maximal Zuschusshöhe gerechnet, die allerdings deutlich über der für Wohngebäude liegen dürfte.

In dieser Förderlinie gewährt die Bundesförderung (BEG) eine Beihilfe für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten BEG-Maßnahmen. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung ist gedeckelt auf fünf Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.

Für eine Sanierung von Nichtwohngebäuden oder einen Neukauf einer sanierten Gewerbeimmobilie ab Effizienzklasse 70 können Sie einen Kredit der KfW beantragen. Vorteil ist, dass sie keine Einzelanträge bei der BAFA stellen müssen, sondern mit einem Antrag für alle Maßnahmen einen Zuschuss erhalten. Die Förderhöhe steigt, wenn ein Gebäude die Effizienzklasse 40 erreicht. Dann sind auf Grundlage der Nettogrundfläche des Gebäudes bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Tilgungszuschuss möglich. Die maximale Förderhöhe ist bei zehn Millionen Euro gedeckelt. 

Es gelten folgende Tilgungszuschüsse:

  • Effizienzgebäude 40: 20 Prozent
  • Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse: 25 Prozent
  • Effizienzklasse 55: 15 Prozent
  • Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse: 20 Prozent
  • Effizienzgebäude 70: 10 Prozent
  • Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeitsklasse: 15 Prozent


Was ist die Erneuerbare-Energien-Klasse nach KfW-Definition?
Bei dieser Klasse ist eine höhere Förderung möglich, wenn die Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs des Gebäudes abdeckt.
Die höhere Förderung gewährt die KfW ebenfalls, wenn mindestens 55 Prozent des Gebäudeenergiebedarfs 

  • zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden
  • durch in Wärmepumpen genutzten, netzbezogenen Strom erbracht werden
  • durch Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen erbracht werden.


Zu diesen Heizungsanlagen gehören Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasse, Biogas sowie Fernwärme aus erneuerbaren Quellen.

Was ist die Nachhaltigkeitsklasse nach KfW-Definition?
Bei dieser Kategorie muss das Gebäude die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllen. Dabei werden neben der Energieeffizienz auch andere Nachhaltigkeitskriterien wie Schadstoffe, Trinkwasser und Abfall von einer Zertifizierungsstelle geprüft. Bei Erfüllung aller Kriterien erhalten Sie ein Zertifikat und einen um fünf Prozentpunkte höheren Tilgungszuschuss.

Eine Gewerbeimmobilie gilt als klimafreundlich, wenn sie die KfW-Effizienzstufe 40 erreicht und ihre Wärme mit mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produziert. Darüber hinaus muss sie zertifiziert sein nach dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder dem „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“.

Förderkonditionen und -höhe:

  • Bau und Kauf von Neubauten inklusive Nebenkosten für Leistungen von Architekten und Ingenieuren
  • Gebühren für die Zertifizierung QNG Plus und Premium
  • Förderstufen: Mit QNG-Zertifikat 3.000 Euro und ohne Zertifikat 2.000 Euro Kredit je Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 beziehungsweise 10 Millionen Euro
    30 Jahre Laufzeit, zehn Jahre Zinsbindung 
  • Effektiver Jahreszins 1,49 Prozent (Stand Februar 2024)
  • Wird nicht gewährt für Umschuldungen, Nachfinanzierung bestehender oder beendeter Projekte und Grundstückskauf

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im Auftrag der LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH

Telefon: 0 61 07 / 9 65 93-27

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