LOEWE Förderlinie 3: Innovation und Kooperation in Hessen
Die LOEWE-Förderlinie 3 unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) in Hessen, die von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemeinsam mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Ziel ist es, den Innovationsprozess zu beschleunigen und marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln. Dadurch werden die Wettbewerbsfähigkeit hessischer Unternehmen gestärkt und zukunftsorientierte Arbeitsplätze geschaffen.
LOEWE-Förderung: Bis zu 500.000 Euro für innovative Verbundprojekte
Gefördert werden innovative Verbundprojekte mit einem hohen Anwendungsbezug. Die Fördersumme beträgt je nach Projekt 100.000 bis 500.000 Euro. Voraussetzung sind ein hoher Innovationsgrad, Marktorientierung und konkrete Ergebnisse wie Prototypen. Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen: Projektskizze und Vollantrag.
Die LOEWE-Förderung gliedert sich in zwei Module
Modul A: KMU-Forschungspartnerschaften
Fokus: Zusammenarbeit zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Ziel: Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die marktfähig sind
Modul B: Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)
Fokus: Projekte, die von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Zusammenarbeit mit KMU und weiteren Partnern durchgeführt werden
Ziel: Förderung des Technologietransfers und der Entwicklung innovativer Lösungen mit hoher Markt- und Anwendungsnähe
Modul A: Kooperationen zwischen KMU und Forschungseinrichtungen
Dieses Modul unterstützt die direkte Zusammenarbeit zwischen KMU und Forschungseinrichtungen wie Universitäten oder außeruniversitären Institutionen. Der Fokus liegt auf der Bündelung spezifischer Kompetenzen, um Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit klarem Innovationspotenzial umzusetzen.
Technologietransfer: Forschungsergebnisse werden schneller und effizienter in marktfähige Anwendungen überführt.
Innovative Lösungen: Es werden neue Produkte oder Verfahren entwickelt, die spezifische Markt- oder Kundenanforderungen erfüllen.
Prototypenentwicklung: Ziel ist die Schaffung eines funktionsfähigen Prototyps oder Demonstrators.
- Ein mittelständisches Unternehmen entwickelt gemeinsam mit einer Universität ein neues, umweltfreundliches Verfahren zur Abwasserbehandlung in der Industrie.
- Ein Start-up kooperiert mit einem Forschungsinstitut, um ein KI-basiertes System für die Automatisierung von Fertigungsprozessen zu realisieren.
In Modul A können KMU als Konsortialführer auftreten, wodurch sie die Verantwortung für die Organisation und Leitung des Projekts übernehmen. Dies stärkt die Position der Unternehmen in der Zusammenarbeit und ermöglicht eine zielgerichtete Umsetzung der Ergebnisse.
Modul B: Zusammenarbeit zwischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und KMU
Dieses Modul zielt darauf ab, das Innovationspotenzial der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) sowie der Hochschule Geisenheim University besser auszuschöpfen. Hier übernehmen die Hochschulen die Konsortialführerschaft, wodurch wissenschaftliche Erkenntnisse gezielt in die industrielle Anwendung übertragen werden können.
Marktorientierte Forschung: Es werden Projekte mit hohem Anwendungsbezug durchgeführt, die gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse von KMU abgestimmt sind.
Stärkung des Technologietransfers: Die enge Zusammenarbeit ermöglicht es KMU, von der Expertise und Infrastruktur der Hochschulen zu profitieren.
Nachhaltige Lösungen: Der Fokus liegt auf umweltfreundlichen Technologien, Ressourceneffizienz und gesellschaftlich relevanten Innovationen.
- Eine Hochschule für Angewandte Wissenschaften entwickelt in Zusammenarbeit mit KMU ein nachhaltiges Recyclingverfahren für Kunststoffe.
- Die Hochschule Geisenheim University kooperiert mit regionalen Unternehmen, um innovative Anbaumethoden für den Weinbau zu entwickeln, die den Klimawandel berücksichtigen.
In Modul B können Hochschulen die Leitung des Projekts übernehmen, was ihnen erlaubt, ihre Expertise gezielt einzusetzen und den Innovationsprozess zu koordinieren. KMU profitieren von den Forschungsergebnissen und der technologischen Infrastruktur der Hochschulen.
Nachhaltigkeit, gesellschaftlicher und ökonomischer Nutzen der LOEWE-Förderung
Die LOEWE Förderlinie 3 fördert gezielt technologische Innovationen, die nachhaltige, gesellschaftliche und ökonomische Werte schaffen. Durch die enge Zusammenarbeit von KMU und wissenschaftlichen Einrichtungen wird der Technologietransfer beschleunigt und die Entwicklung marktfähiger Lösungen unterstützt. So stärkt die Förderung nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Wirtschaft, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigen Entwicklungen und zukunftssicheren Arbeitsplätzen.

Fokus auf Nachhaltigkeit und Umwelt
Ressourcenschonung: LOEWE-Projekte fördern Innovationen, die Rohstoffe effizienter nutzen und Recyclingprozesse optimieren.
Beispiel: Entwicklung von Verfahren zur Wiederverwendung seltener Erden in der Elektronikindustrie.
Reduktion von Emissionen: Unterstützung von Technologien, die CO₂-Emissionen in der Produktion oder im Betrieb nachhaltig verringern.
Beispiel: Entwicklung emissionsarmer Fertigungsprozesse für die Automobilindustrie.

Gesellschaftlicher Nutzen
Neue Arbeitsplätze: Die Förderung von KMU und Forschungseinrichtungen schafft nachhaltige Arbeitsplätze in Hessen, insbesondere in innovativen Branchen.
Verbesserung der Lebensqualität: LOEWE-Projekte unterstützen Entwicklungen, die gesellschaftliche Herausforderungen adressieren, wie beispielsweise Gesundheitsinnovationen oder Lösungen für den ländlichen Raum.
Beispiel: Entwicklung digitaler Gesundheitslösungen für strukturschwache Regionen.

Ökonomischer Mehrwert
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Durch die Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren werden Unternehmen in die Lage versetzt, neue Märkte zu erschließen und langfristig erfolgreich zu sein.
Beschleunigter Technologietransfer: Die enge Verknüpfung von Wissenschaft und Wirtschaft sorgt dafür, dass Forschungsergebnisse schneller in wirtschaftlich verwertbare Lösungen überführt werden.
Fördervoraussetzungen und Zielgruppen
Die LOEWE-Förderlinie 3 stellt klare Kriterien für förderfähige Projekte auf, um eine gezielte Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE) zu gewährleisten.
Kriterien für förderfähige Projekte
- Das Projekt muss eine klare technische oder wissenschaftliche Innovation aufweisen.
- Reine Weiterentwicklungen bestehender Technologien sind nicht förderfähig.
- Projekte müssen eine erkennbare Markt- und Anwendungsnähe haben.
- Ziel ist die Entwicklung von Prototypen oder Demonstratoren, die in marktfähige Produkte überführt werden können.
- Es muss sich um ein Verbundprojekt handeln, bei dem mindestens zwei Partner zusammenarbeiten:
- Ein KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen
- Eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung
- Das Projekt sollte einen Beitrag zu Hessens strategischen Technologiefeldern leisten, wie beispielsweise:
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Umwelttechnik
- Biotechnologie und neue Werkstoffe
- Die Förderung richtet sich an Projekte, die sich in der Phase vor der Markteinführung befinden. Grundlagenforschung und reine Anwendungsentwicklungen sind ausgeschlossen.
Definition der Zielgruppen
- Unabhängige KMU gemäß EU-Definition:
- Weniger als 250 Mitarbeitende
- Jahresumsatz bis zu 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme bis zu 43 Millionen Euro
- Unternehmen, die nachweislich zur Innovationskraft Hessens beitragen und eine Betriebsstätte in Hessen haben
- Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) und Institutionen wie Fraunhofer-Institute oder Helmholtz-Zentren
- Fokus auf Einrichtungen, die praxisorientierte Forschung betreiben
- Ingenieurbüros und ähnliche Berufe mit innovativen Ansätzen, die ihre Betriebsstätte in Hessen haben.
Förderkonditionen und Umfang
Die Förderung durch die LOEWE-Förderlinie 3 bietet attraktive Konditionen, um innovative Projekte finanziell abzusichern und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken.
Maximale Förderbeträge und Quoten
- Pro Projekt beträgt die Fördersumme zwischen 100.000 und 500.000 Euro.
- Die tatsächliche Höhe richtet sich nach den förderfähigen Kosten und dem Umfang des Projekts.
- KMU: Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
- Hochschulen: Je nach Tätigkeit bis zu 90 Prozent der Ausgaben, wenn sie nichtwirtschaftlich arbeiten
- Förderfähig sind:
- Personalkosten
- Material- und Betriebsmittel
- Abschreibungen, Mieten und Leasingraten
- Nicht förderfähig sind:
- Investitionen in Gebäude oder Maschinen
Vorlaufkosten und kalkulatorische Kosten
- Investitionen in Gebäude oder Maschinen
Dauer und Höhe der Förderung
- Projekte können über einen Zeitraum von einem bis drei Jahren gefördert werden.
- Verlängerungen sind in Ausnahmefällen möglich, sofern der Nutzen klar belegt werden kann.
- Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung.
- Der Eigenanteil der Antragsteller muss gesichert sein und während der Projektlaufzeit transparent nachgewiesen werden.
Antragstellung und Prozess
Die Antragstellung für die LOEWE-Förderlinie 3 erfolgt über die Innovationsförderung bei der HessenAgentur in einem zweistufigen Verfahren, das eine sorgfältige Vorbereitung erfordert. Ziel ist es, Projekte mit hoher Innovationskraft und Marktorientierung zu identifizieren und gezielt zu fördern.
Ablauf der Antragstellung
- Antragstellende reichen zunächst eine Projektskizze ein, die die wesentlichen Informationen des Vorhabens enthält:
- Die Projektskizze muss folgende Punkte abdecken:
- Beschreibung des Stands der Technik und der Innovationshöhe
- Ziele und erwartete Ergebnisse des Projekts
- Darstellung der Projektpartner und ihrer jeweiligen Kernkompetenzen
- Finanzierungsplan mit voraussichtlichen Kosten und Förderbedarf
- Die Skizze wird von der LOEWE-Auswahlkommission begutachtet. Nur positiv bewertete Skizzen führen zur Einladung zur zweiten Phase.
- Nach der Annahme der Projektskizze müssen Antragstellende einen detaillierten Vollantrag einreichen. Dieser umfasst:
- Eine ausführliche Beschreibung des Projekts (etwa 15 bis 20 Seiten)
- Finanzierungs- und Ausgabenpläne
- Nachweise über die wirtschaftliche und technische Machbarkeit
- Ein unterschriebener Konsortialvertrag zwischen den Partnern
- Die Hessen Agentur prüft den Vollantrag und gibt eine Förderempfehlung an die LOEWE-Geschäftsstelle im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK).
Wichtige Unterlagen
- Technische Beschreibung und Zielsetzungen des Projekts
- Kompetenzen und Rollen der Projektpartner
- Erste Budgetplanung
- Ausführliche Projektbeschreibung (inkl. Markt- und Wettbewerbssituation)
- Verwendungsnachweise für bisherige Ausgaben (sofern erforderlich)
- Stundennachweise für Personalkosten
Ansprechpartner
Projektträger:
HA Hessen Agentur GmbH
Mainzer Str. 118
65189 Wiesbaden
LOEWE-Geschäftsstelle:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Rheinstraße 23-25
65185 Wiesbaden
Weiterführende Informationen und Links
Innovationsförderung Hessen (www.innovationsfoerderung-hessen.de)
- Plattform für Förderprogramme in Hessen, speziell für KMU
KMU-Definition der EU
(Leitfaden zur KMU-Definition)
- Klärung der Voraussetzungen für die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen
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Sasa Petric
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im Auftrag der LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH
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