Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.energieeffizienz-hessen.de veröffentlichte Website. 

Die LEA Hessen Energieberatung für Unternehmen ist bemüht, die Website im Einklang mit dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) und der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen für unsere Website basiert auf einer internen Selbstbewertung. Ein offizieller BIK BITV-Test durch die Überwachungsstelle des Landes Hessens wurde noch nicht durchgeführt.

Nicht barrierefreie Bereiche:

  • Externe Webseiten und verlinkte sowie herunterladbare Dokumente sind möglicherweise nicht barrierefrei.
     

Bereiche, die aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nicht vollständig barrierefrei sind:

  • Ältere Dokumente
  • Einige Links, Grafiken und Bilder
     

Nach Vorliegen des BIK BITV-Tests werden Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit angestoßen und sukzessive umgesetzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.10.2024 erstellt. Der BIK BITV-Test ist bis März 2025 vorgesehen. 

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit benötigen, können Sie uns diese über das Kontaktformular mitteilen:

Barriere melden

 

Die Verantwortung für die barrierefreie Zugänglichkeit sowie die Bearbeitung von Mitteilungen, die über den Feedback-Mechanismus eingehen, liegt bei:

RKW Hessen GmbH
Kleiner Kornweg 26-28
65451 Kelsterbach
Tel. 06107 96593-70´
energieberatung@rkw-hessen.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de