BAFA EEW: Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz
Zuschuss und Kredit
Als Unternehmerin oder Unternehmer mit Produktionsanlagen bietet Ihnen die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) attraktive Zuschüsse für Ihre Investitionen. Direkte Beihilfen vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zinsgünstige Kredite gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Beide fördern Investitionen in modernste Technologien, die die CO2-Emissonen in der Produktion beim Energie- und Materialeinsatz reduzieren.
EEW-Förderung übernimmt 10 bis 60 Prozent
Mit dem Programm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nicht nur Energieeffizienzmaßnahmen, sondern auch Verbesserungen beim Ressourcenverbrauch. Hierbei kann es sich um den Ersatz von Primärrohstoffen durch recycelte Materialien handeln. Das EEW richtet sich an Unternehmen aller Größenordnungen. In der Regel fördert es zwischen 10 und 60 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Teilweise ist die Förderhöhe von der eingesparten Menge an CO2-Emissionen abhängig. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen bis zu zehn Prozentpunkte höheren Zuschuss. Wichtig: Die Umsetzung darf erst nach der Bewilligung der Förderung beginnen.
Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss für Innovationen in der Produktion
Wie bei anderen Förderprogrammen des Bundes können Sie beim EEW als Antragstellende/r auswählen, ob Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder eine direkte Beihilfe wünschen. Davon ist auch abhängig, wo der Antrag zu stellen ist. Für die Kreditvergabe und Prüfung der Effizienzkonzepte ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Die direkten Zuschüsse beantragen Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderrichtlinien und die Höhe sind gleich.
Die EEW-Förderung ist in sechs Module gegliedert:
Querschnittstechnologien umfassen als übergeordneten Begriff solche Technologien, die in vielen Anwendungsfeldern zum Einsatz kommen. Beispiele sind vor allem Druckluft und Elektromotoren, ohne die keine gewerbliche oder industrielle Produktion arbeiten könnte. Modernste Technologien können Ventilatoren, Pumpen und Lüftungsanlagen effizienter machen und in jedem Betrieb die Energiekosten senken. Förderfähig sind seit dem 15. Februar 2024 nur noch Ersatzinvestitionen in Bestandsanlagen und -gebäude.
Modul 1 fördert Ersatz- oder Neubeschaffung mit Nebenkosten für:
- Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe mit Drehzahlregelung
- Frequenzumrichter
- Hocheffiziente hydraulische Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
- Hocheffiziente Ventilatoren in Maschinen
- Hocheffiziente Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
- Anlagen zur Nutzung von Abwärme beziehungsweise Wärmerückgewinnung
- Dämmung von industriellen Anlagen und Anlagenteilen.
Förderkonditionen:
- Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßnahmen: mindestens 2.000 Euro
- Quote der förderfähigen Investitionskosten: bis zu 25 Prozent bei kleinen und 20 Prozent bei mittleren Unternehmen
- Maximaler Zuschuss: 200.000 Euro
Im Modul 2 der EEW-Förderung erhalten Unternehmer/innen Zuschüsse für die Erst- oder Neuanschaffung von erneuerbaren Energiequellen, wenn daraus mindestens 50 Prozent der erzeugten Wärme als Prozesswärme genutzt wird. Neben den Wärmeerzeugern sind auch Nebenkosten für Planung und Installation sowie das Fundament bis Einhausung mit Aufständerung und Unterkonstruktion förderfähig:
- Sonnenkollektoren
- Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse
- Wärmepumpen
- Tiefen-Geothermie
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch Einsatz fester pflanzlicher Biomasse
- Planungs-, Installations- und Montagekosten
Förderkonditionen:
- Quote der förderfähigen Investitionskosten: bis zu 60 Prozent bei kleinen, 50 Prozent bei mittleren Unternehmen und 40 Prozent bei Nicht-KMU
- Maximal 20 Millionen Euro pro Maßnahme
Mit Modul 3 fördert diese EEW-Programmlinie die Einrichtung oder die Anwendung eines Energie- und Umweltmanagementsystems in Prozessen. Eine Zertifizierung nach DIN ISO 50001 ist erforderlich.
Gefördert werden Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von:
- Energiemanagement-Software (Anschaffung und Lizenzen)
- Sensoren, Analog-Digital-Wandler für die Erfassung von Energieströmen
- Mess-, Steuer- und Regeltechnik für die Regelung von Systemen und Prozesse (Aktoren)
- Schulungskosten
Nicht förderfähig sind Endgeräte wie Rechner, Server und Monitore, Drucker und weitere Peripheriegeräte.
Förderkonditionen:
- Quote der förderfähigen Investitionskosten: bis zu 45 Prozent bei kleinen, 35 Prozent bei mittleren Unternehmen und 25 Prozent bei Nicht-KMU
- Maximal 20 Millionen Euro pro Maßnahme
Die EEW-Förderlinie Modul 4 subventioniert industrielle und gewerbliche Anlagen, die mindestens 15 Prozent weniger Endenergie verbrauchen im Vergleich zu den Bestandsanlagen. Über die Energieeffizienzsteigerung ist bei Antragstellung ein Nachweis zu erbringen.
Basisförderung
In der Basisförderung werden Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Anlagen gefördert:
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
- Komponenten zur Optimierung von Biogasanlagen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Laserschneider
- Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Elektrisch betriebene Backöfen
- Werkzeugmaschinen
- Pelletpressen, Brikettierpressen
- Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
- Kinoprojektoren
- Elektrische Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
- Solarien
Förderkonditionen:
- Quote für die förderfähigen Investitionskosten: bis zu 15 Prozent bei kleinen, 10 Prozent bei mittleren Unternehmen; Nicht-KMU sind nicht antragsberechtigt
- Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro betragen
- Bis zu 20 Millionen Euro pro Maßnahme
Premiumförderung
Modulvariante: Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus für Prozesse
In dieser Variante fördert der Bund die Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz in Prozessen. Es ist technologieoffen ausgelegt und erfordert ein Einsparkonzept mit Nachweis der verminderten Treibhausgasemissionen.
Gefördert werden:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen mit neuen Anlagen, Maschinen oder einzelnen Komponenten sowie Optimierung, die die Energieeffizienz steigern
- Maßnahmen zur Nutzung von Prozessabwärme inklusive Beteiligung an einem Wärmenetze oder Verstromung von Abwärme
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
- Maßnahmen zur Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, thermische Isolierung/Wärmedämmung von Anlagen sowie hydraulische Optimierung und Vermeidung von Produktionsabfällen
- Umstellung fossiler Prozesse auf erneuerbare Energieträger
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen
- Bei Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten gewährt werden
Förderkonditionen:
- Quote für die förderfähigen Investitionskosten: bis zu 45 Prozent bei kleinen, 35 Prozent bei mittleren Unternehmen, 25 Prozent bei Nicht-KMU
- Bis zu 20 Millionen Euro pro Maßnahme
Mit dem EEW-Modul 5 unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium Unternehmen bei der Planung und der Umsetzung ihrer Transformation zur klimaneutralen Produktion. Gefördert wird die Erstellung einer CO2-Bilanzierung und eines Konzepts, wie über einen definierten Zeitraum von bis zu zehn Jahren die CO2-Emissionen um mindestens 40 Prozent gesenkt werden. Die Amortisationszeit des anschließenden Vorhabens muss ohne Inanspruchnahme einer Förderung bei mehr als vier Jahren liegen.
Förderkonditionen:
- Anträge sind bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zu stellen
- Förderquote: 60 Prozent der förderfähigen Kosten
- Maximale Förderhöhe: 50.000 Euro
Förderfähig sind:
- Erstellung des Transformationsplans
- CO2-Bilanzierung und Zertifizierung
- Kosten für externe Energieberatende und andere Beratung, keine Eigenleistung des Unternehmens
Förderkonditionen Förderwettbewerb
Im Rahmen von EEW-Modul 5 stellt das Bundeswirtschaftsministerium außerdem ein Budget bereit, für dessen Zuteilung sich interessierte Antragstellende individuell bewerben müssen. Bevorzugt wird in mehreren Förderrunden pro Jahr die jeweils beste Fördereffizienz, also die höchste CO2-Einsparung. Die Antragstellung erfolgt wie beim Transformationsplan über die VDI/VDE IT GmbH. Antragstellende müssen ein Einsparkonzept für die Maßnahme mit ausgewiesener CO2-Reduktion vorlegen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website www.wettbewerb-energieeffizienz.de.
Mit EEW-Modul 6 fördert das Bundeswirtschaftsministerium den Austausch von Produktionsanlagen, die bisher mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben wurden und künftig elektrisch und idealerweise mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Förderkonditionen:
- Förderfähig ist neben dem Austausch auch die Umrüstung von Bestandsanlagen
- Altanlage muss mindestens fünf Jahre in Betrieb gewesen sein
- Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßnahmen: mindestens 2.000 Euro
- Maximal 200.000 Euro Zuschuss pro Maßnahme
- Förderquote: maximal 33 Prozent
Definition von KMU
- Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeitende, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro
- Kleines Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeitende, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro
- Mittleres Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeitende, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
Beihilferecht der EU: De-minimis und AGVO beachten
Die De-minimis-Verordnung und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) bilden das Fundament des EU-Beihilferechts für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie definieren, unter welchen Bedingungen staatliche Unterstützungen gewährt werden können, ohne den Wettbewerb zu verzerren.
De-minimis-Verordnung für KMU
KMU können innerhalb von drei Steuerjahren Beihilfen bis zu einem Gesamtbetrag von 300.000 Euro erhalten, ohne dass diese bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen. Eine De-minimis-Erklärung, die alle erhaltenen Beihilfen auflistet, ist erforderlich.
AGVO: Breiteres Spektrum an Beihilfen
Die AGVO erlaubt es, ohne vorherige Prüfung durch die Kommission Beihilfen für eine Vielzahl von Zwecken zu gewähren, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören Forschung, Entwicklung, Innovation, Umweltschutz und mehr. Für KMU sind die Höchstgrenzen je nach Beihilfeart unterschiedlich, beispielsweise 2,2 Millionen Euro für Beratungsdienste und bis zu 12,5 Millionen Euro für Prozess- und Organisationsinnovationen.
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Sasa Petric
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