Bundesförderung Energieberatung + Audit

Nichtwohngebäude

Energieberatung + Energieaudit für Gewerbeimmobilien, Anlagen und Systeme

Als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer eines kleinen oder mittleren (KMU) kennen Sie das: Die Energiekosten steigen und die Margen geraten unter Druck. Da hilft nur eins: Investitionen in die Energieeffizienz mit Energieberatenden für Nichtwohngebäude planen! Wir helfen Ihnen dabei. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Beratung und zusätzlich auch ein Energieaudit für Gewerbeimmobilien. Möglich sind abhängig von der Gewerbefläche und den jährlichen Energiekosten bis zu 8.000 Euro Zuschuss.

Die Überprüfung des Energieverbrauchs eines Unternehmens und dessen Zuordnung durch ein Energieaudit stellt ein bedeutendes Instrument dar.  Das Audit ist eine nach DIN EN 16247 genormte systematische Untersuchung des Energieeinsatzes und -verbrauchs zur Identifizierung von Einsparpotenzialen. Durch die Analyse, wie viel Energie in verschiedenen Bereichen des Unternehmens verbraucht wird, lassen sich potenzielle Einsparungen identifizieren. Im Verlauf des Auditprozesses können mittels Einspar- und Wirtschaftlichkeitsanalysen die wirksamsten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung der Energiekosten für das geprüfte Unternehmen ermittelt werden. 


Was ist die Bundesförderung Energieberatung und Energieaudit?

Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Für die Durchführung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die Bundesförderung bietet eine wertvolle Chance für KMU und andere Organisationen, ihre Energieeffizienz zu verbessern, die Energiekosten zu senken und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.  

Ziel des Programms ist es, Energieberatungen für Nichtwohngebäude sowohl im Bestand als auch im Neubau zu fördern, um Energieeffizienz und erneuerbare Energien in die Planung und Umsetzung von Projekten zu integrieren. Es ist in drei Module unterteilt:

  • Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
  • Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
  • Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Welche Förderkonditionen gibt es für die Energieberatung Nichtwohngebäude?

Beachten Sie: Seit dem 1. Juli 2023 sind ein Energieaudit und eine Energieberatung nur durch Energieberatende förderfähig, wenn sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sind.

Die Module in der Übersicht

Ein Energieaudit nach der Norm DIN EN 16247 ist ein Verfahren, das systematisch Informationen über den aktuellen Energieverbrauch eines Unternehmens sammelt. Ein dafür zugelassener Auditor führt es nach einem festgelegten Ablauf mit dem Ziel durch, Energieeinsparpotenziale zu ermitteln und diese zu quantifizieren. Das Energieaudit beinhaltet neben dieser Bestandsaufnahme auch eine energetische Bewertung der Abläufe im Unternehmen. Die Ergebnisse sowie die Optimierungsmöglichkeiten dokumentiert die/der Auditor/in in einem Bericht. Er enthält auch einen Maßnahmenplan, der die Ergebnisse des Energieaudits zusammenfasst und Kennzahlen zur ökologischen und wirtschaftlichen Bewertung der Energieeinsparmaßnahmen enthält.  

Höhe der Förderung

  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 3.000 Euro.
  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 600 Euro. 

Die Energieberatung nach DIN V 18599 besteht aus einer detaillierten Analyse der Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden, Anlagen und Systemen, sowohl im Bestand als auch im Neubau von Gewerbeimmobilien. Die/der Energieberatende ermittelt den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes oder der Anlage und anschließend die Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen. So entsteht ein energetisches Sanierungskonzept, in dem beschrieben wird, wie das Gebäude oder die Anlage optimiert werden können. Dabei werden sowohl die Gebäudehülle als auch die Anlagentechnik berücksichtigt. Auch der zukünftige Energieverbrauch nach Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird durch den/die Energieberatenden berechnet und mit dem aktuellen Verbrauch verglichen. Die Energieberatung nach DIN V 18599 beinhaltet zudem eine Plausibilitätsprüfung der berechneten Energiebedarfe auf den klimabedingten Feuchteschutz. Zudem werden Wärmebrücken analysiert und bewertet, um deren Einfluss auf die Energieeffizienz des Gebäudes zu minimieren. Am Ende erhalten Sie einen Bericht mit den Analysen und Ergebnissen, den vorgeschlagenen Maßnahmen und deren ökologischer und wirtschaftlicher Bewertung. Dieser Bericht bildet anschließend die Grundlage für eine Beantragung von Fördermitteln wie beispielsweise der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder anderen.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, ist jedoch auf maximal 4.000 Euro begrenzt. Abhängig von der Nettogrundfläche beträgt der Zuschuss:

  • Unter 200 Quadratmeter (m2): maximal 850 Euro
  • Zwischen 200 m2 und 500 m2: maximal 2.500 Euro
  • Mehr als 500 m2: maximal 4.000 Euro 

Contracting ist ein Modell, bei dem ein Dienstleister die Planung, Finanzierung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen übernimmt. Wenn Sie als KMU diese Dienstleistung in Anspruch nehmen, profitieren Sie nur zum Teil von den eingesparten Energiekosten. Denn im Gegenzug refinanziert das Contracting-Unternehmen die Investition von dem größeren Teil der eingesparten Energiekosten. Die Contracting-Orientierungsberatung umfasst eine erste Einschätzung des Einsparpotenzials, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und eine Einschätzung der technischen und organisatorischen Umsetzbarkeit des Contractings. Die Beratung muss von einer/einem in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelisteten Expertin/Experten durchgeführt werden.  

Höhe der Förderung

  • Bei Energiekosten des Gebäudes von unter 300.000 Euro netto im Jahr beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, das jedoch auf 3.500 Euro gedeckelt ist.
  • Bei über 300.000 Euro (netto) jährlichen Energiekosten beträgt die Förderung 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 5.000 Euro. 

Antragsberechtigte und Antragsverfahren

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Organisationen aus den Sozial- und Kulturbereichen gemäß der EU-Definition. KMU haben nach dieser Regel weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro. Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme beim BAFA gestellt werden. Die/der Beratungsempfänger/in kann eine geeignete Energieberatungsperson mit der Beantragung bevollmächtigen.

Verpflichtung nach Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G)

Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, regelmäßig Energieaudits durchzuführen. Konkret müssen alle vier Jahre systematische Untersuchungen des Energieeinsatzes und -verbrauchs stattfinden, um Einsparpotenziale zu identifizieren. Die Audits müssen gemäß der Norm DIN EN 16247-1 durchgeführt und dokumentiert werden. Befreit von dieser Verpflichtung sind Unternehmen, die ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem eingeführt haben. Dies kann nach den Normen DIN EN ISO 50001 oder der EU-Öko-Audit-Verordnung (Eco-Management and Audit Scheme, EMAS) erfolgen. Die Verpflichtung zum regelmäßigen Energieaudit gilt für Unternehmen unabhängig von Branche oder Tätigkeitsbereich. Sie dient dazu, die Energieeffizienz in der Wirtschaft zu steigern und dadurch Ressourcen zu schonen sowie die Energiewende und den Klimaschutz zu unterstützen. Die Nachweispflichten sind dem BAFA gegenüber zu leisten. 

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