Sonder-Energieministerkonferenz: Energiepreise begrenzen und KMU entlasten

Die Energieministerinnen und -minister der Bundesländer haben sich im Rahmen der Sonder-Energieministerkonferenz am 27. März 2026 mit den stark steigenden Energiepreisen infolge der geopolitischen Eskalationen im Nahen Osten befasst. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen kurzfristig zu entlasten und gleichzeitig die langfristige Stabilität der Energieversorgung zu sichern.


Die aktuellen Preissteigerungen bei fossilen Energieträgern stehen im Zusammenhang mit dem Krieg im Iran und der eingeschränkten Verfügbarkeit zentraler Transportwege. Dies führt zu entsprechenden Marktreaktionen und in der Folge zu erheblichen Verwerfungen auf den Energiemärkten und belastet sowohl private Haushalte als auch Unternehmen. „Die aktuellen Preissteigerungen treffen viele Menschen und Betriebe unmittelbar. Für das hessische Energieministerium ist klar: Krisen dürfen nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger und unserer mittelständischen Wirtschaft ausgetragen werden. Wir brauchen faire Preise, wirksame Kontrolle und spürbare Entlastung,“ betont Hessens Wirtschafts-Staatssekretärin Ines Fröhlich betont im Zusammenhang mit der Sonder-Energieministerkonferenz am 27. März 2026 in Berlin.

Konkrete Entlastungen jetzt umsetzen
Die Länder begrüßen erste Maßnahmen der Bundesregierung, wie die Prüfung kartellrechtlicher Instrumente. Gleichzeitig fordern sie weitergehende Schritte.

Dazu zählen insbesondere:

  • die Prüfung einer Übergewinnsteuer zur Abschöpfung krisenbedingter Zusatzgewinne
  • temporäre, direkte und unbürokratische Entlastungen vor allem für die täglichen Berufspendlerinnen und -pendler und kraftstoffintensiven Unternehmen
  • die schon lang geforderte und im Koalitionsvertrag des Bundes angekündigte Stromsteuersenkung
  • sowie die Prüfung zusätzlicher Instrumente wie Preisobergrenzen oder einer befristeten Mobilitätsprämie


Diese sollen nun in einem nächsten Schritt von der TaskForce Energiepreise geprüft werden. „Die TaskForce muss diese Prüfung sehr schnell mit konkreten Ergebnissen abschließen. Es geht hier nicht nur um das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates, es geht gleichzeitig um die richtigen Marktsignale und um die Bezahlbarkeit der täglichen Mobilitätskosten“, so Ines Fröhlich weiter.

Energiewende als wirtschaftliche Antwort
Neben kurzfristigen Entlastungen betonen die Länder die Notwendigkeit struktureller Lösungen. Der Ausbau erneuerbarer Energien bleibt ein zentrales Element, um Abhängigkeiten von fossilen Importen zu reduzieren und langfristig stabile Preise zu gewährleisten. Ines Fröhlich erklärt: „Die Energiewende ist nicht nur klimapolitisch notwendig, sondern wirtschaftlich geboten. Sie stärkt unsere industrielle Basis, schafft Arbeitsplätze und sorgt zukünftig für ein hohes Maß an Unabhängigkeit unserer Energieversorgung. Statt für Energieimporte jedes Jahr viel Geld ins Ausland zu überweisen, stärken wir unsere heimischen Zukunftsbranchen und sichern dadurch nachhaltige Arbeitsplätze in diesen Bereichen.“
 

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vom 27. März 2026

 

Informationen zur Energieberatung für Unternehmen erhalten Sie bei Sasa Petric, RKW Hessen, Projektleiter Energieberatung für Unternehmen, Tel. 0 61 07 / 9 65 93-27, Mail s.petric@rkw-hessen.de.

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