Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW)

Sie wollen Ihre Anlagen, Maschinen, Produktionssysteme und Prozesse modernisieren? Sie wollen Energieverbrauch und Ihre CO2-Emissionen in der Produktion senken? Sie wollen den Ressourcen und Materialeinsatz für Ihre Produkte reduzieren oder durch ein Recyclingmaterial substituieren? Wünschen Sie sich dafür direkte Zuschüsse oder Kredite mit Tilgungszuschüssen, um Ihre Finanzierung breiter aufzustellen? Dann ist die seit 1. November 2021 geltende „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) genau das Richtige für Ihr Unternehmen. Das EEW des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) fokussiert die Förderpolitik und erhöht die Zuschüsse. Zugleich konzentriert das Ministerium seine direkten Beihilfen für Konzerne sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) noch konsequenter auf eine Verringerung der CO2-Bilanzen. 
 

Eine Bundesförderung – fünf Module und ein Förderwettbewerb

Gefördert werden Investitionen, die die CO2-Emissonen in der Produktion beim Energie- und Materialeinsatz durch modernste Technologien reduzieren. Anders als das bisherige Programm fördert das BMWi nicht nur Energieeffizienzmaßnahmen, also die Reduktion beim Primärenergieeinsatz, sondern auch Verbesserungen beim Ressourcenverbrauch. Hierbei kann es sich um den Ersatz von Primärrohstoffen durch recycelte Materialien handeln. Das EEW richtet sich an Unternehmen aller Größenordnungen. In der Regel fördert es zwischen 30 und 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Teilweise ist die Förderhöhe von der eingesparten Menge an CO2-Emissionen abhängig. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen bis zu zehn Prozentpunkte höheren Zuschuss. Das EEW ist in fünf Module eingeteilt und wird durch einen Förderwettbewerb mit bis zu 60 Prozent Zuschuss ergänzt. 

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
  • Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energiequellen
  • Modul 3: Digitalisierung Energieeffizienz
  • Modul 4: Technologieoffene Maßnahmen
  • Modul 5: Transformationskonzept
  • EEW-Förderwettbewerb 


Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss – eine Frage des Eigenkapitals

Bei den Modulen 1 bis 4 können Antragsteller auswählen, ob sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder eine direkte Beihilfe wünschen. Davon ist auch abhängig, wo der Antrag zu stellen ist. Für die Kreditvergabe und Prüfung der Effizienzkonzepte ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Die direkten Zuschüsse müssen Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Förderrichtlinien und die Höhe sind gleich. Wenn Sie als Unternehmer über Eigenkapital verfügen, ist für Sie ein Antrag beim BAFA auf einen Zuschuss dem Kredit vorzuziehen. Für das fünfte Modul und den Förderwettbewerb sind die Anträge bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einzureichen. Mit dem Antrag müssen die Unternehmer/innen ein Effizienzkonzept vorlegen, in dem sie die Maßnahmen detailliert beschreiben und die Einsparungen bei Primärenergieverbrauch und Ressourceneinsatz dokumentieren müssen.


Neutrale PIUS-Beratung der HIEM erstellt Effizienzkonzept 

Der schnellste Weg zu Ihrem Effizienzkonzept ist eine PIUS-Beratung über die HIEM. Unsere PIUS-Beratenden sind bei der KfW und beim BAFA akkreditiert. Sie beraten unabhängig und neutral und wählen für Sie das jeweils bestpassende EEW-Modul aus. Und vor allem: Unsere Beraterinnen und Berater wissen, welche Förderprogramme von KfW oder BAFA neben weiteren Landesförderprogrammen jeweils optimal für Sie kombinierbar sind. 

EEW-Modul 1: Querschnittstechnologien

Querschnittstechnologien umfassen als übergeordneter Begriff solche Technologien, die in vielen Anwendungsfeldern zum Einsatz kommen. Beispiele sind vor allem Druckluft und Elektromotoren ohne die keine gewerbliche oder industrielle Produktion arbeiten könnte. Gerade bei Elektromotoren haben Ingenieurinnen/Ingenieure e in den letzten Jahren enorme Effizienzpotenziale erschlossen. Hocheffiziente Technologien können Ventilatoren, Pumpen und Lüftungsanlagen effizienter machen und in jedem Betrieb die Energiekosten senken. Deshalb rechnen sich viele Investitionen bereits nach wenigen Jahren. Lesen Sie dazu auch unsere Praxisbeispiele

Modul 1 fördert Ersatz- oder Neubeschaffung mit Nebenkosten für: 

  • Hocheffiziente Elektrische Motoren und Antriebe mit Drehzahlregelung
  • Frequenzumrichter 
  • Hocheffiziente Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Hocheffiziente Ventilatoren und Lüftungssysteme in Maschinen
  • Hocheffiziente Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Anlagen zur Nutzung von Abwärme beziehungsweise Wärmerückgewinnung
  • Dämmung von industriellen Anlagen und Anlagenteilen

Förderkonditionen

  • Regelförderquote 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
  • Bis zu 40 Prozent für KMU
  • Maximaler Zuschuss 200.000 Euro


EEW-Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energiequellen

Im Modul 2 des EEW erhalten Unternehmer/innen Zuschüsse für die Erst- oder Neuanschaffung von erneuerbaren Energiequellen, wenn daraus mindestens 50 Prozent der erzeugten Wärme als Prozesswärme genutzt wird. Neben den Wärmeerzeugern sind auch Nebenkosten für Planung und Installation förderfähig: 

  • Wärmespeicher und Anschluss an die Wärmeerzeuger
  • Sonnenkollektoren, Biogasanlagen, Wärmepumpen jeweils von Fundament bis Einhausung
  • Mess- und Regeltechnik mit Datenerfassung für Ertragsübermachung
  • Planungs-, Installations- und Montagekosten

Förderkonditionen

  • Regelförderquote 45 Prozent
  • Für KMU 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
  • Maximal 15 Millionen Euro pro Maßnahme


EEW-Modul 3: Digitalisierung der Energieeffizienz mit Mess-, Steuer- und Regeltechnik

In Modul 3 bezuschusst das EEW die Einrichtung oder die Anwendung eines Energie- und Umweltmanagementsystems in Prozessen. Eine Zertifizierung nach ISO 50001 ist nicht erforderlich. 

Gefördert werden Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von:

  • Energiemanagement-Software (Anschaffung und Lizenzen)
  • Sensoren, Analog-Digital-Wandler für die Erfassung von Energieströmen
  • Mess-, Steuer- und Regeltechnik für die Regelung (Aktoren) von Systemen und Prozesse
  • Schulungskosten 

Nicht förderfähig sind Endgeräte wie Rechner, Server und Monitore, Drucker und weitere Peripheriegeräte. 

Förderkonditionen

  • Regelförderung 30 Prozent
  • Für KMU 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
  • Maximal 15 Millionen Euro pro Maßnahme. 


EEW-Modul 4: Förderung energetischer Optimierung von Anlagen und Prozessen (Technologieoffene Maßnahmen)

Diese Förderlinie ist technologieoffen und dafür ausgelegt, industrielle und gewerblichen Anlagen und Prozesse energetisch zu optimieren, die Energieeffizienz zu steigern. Zusätzlich fördert dieses Modul die außerbetriebliche Abwärmenutzung und die Ressourceneffizienz durch Materialeinsparung oder die Substitution mit Recyclingmaterialien mit geringeren CO2-Emissionen. Die Förderhöhe richtet sich nach der Menge der eingesparten CO2-Emissionen. 

Gefördert werden Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Maßnahmen:

  • Für Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen
  • Zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung
  • An Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • Zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Zur Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess

Förderkonditionen

  • Regelquote 30 Prozent
  • 40 Prozent für KMU der förderfähigen Investitionskosten
  • Zusätzliche zehn Prozent für die außerbetriebliche Abwärmenutzung
  • Bis zu 15 Millionen Euro pro Maßnahme
  • Fördereffizienzvorgaben: Pro nachweislich eingesparter Tonne CO2 erhalten KMU 900 Euro, Großunternehmen 500 Euro Zuschuss


EEW-Modul 5: Transformationskonzept 

Mit diesem EEW-Modul unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium Unternehmen bei Planung und Umsetzung ihrer Transformation zur klimaneutralen Produktion. Gefördert wird die Erstellung einer CO2-Bilanzierung und eines Konzepts, wie über einen definierten Zeitraum von bis zu zehn Jahren die CO2-Emissionen um mindestens 40 Prozent gesenkt werden. 

Förderkonditionen

  • Anträge sind beim VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zu stellen
  • Die Förderquote liegt bei 50 Prozent, bei KMU 60 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Maximal Förderhöhe 80.000 Euro
  • Förderfähig sind:
    - Erstellung des Transformationskonzepts
    - Nur Kosten durch Dritte, keine Eigenleistungen des Unternehmens
    - CO2-Bilanzierung und Zertifizierung
    - Kosten für Energieberater und andere Beratung


EEW-Förderwettbewerb

Bei dieser Maßnahme stellt das BMWi ein jährliches Budget bereit, um dessen Zuteilung die Antragstellenden miteinander um Zuteilung konkurrieren. Bevorzugt werden in mehreren Förderrunden pro Jahr die jeweils beste Fördereffizienz, also die höchste CO2-Einsparung. Die Antragstellung erfolgt wie beim Transformationskonzept über die VDI/VDE IT GmbH. Allerdings ist ein Einsparkonzept für die Maßnahme mit ausgewiesener CO2-Reduktion vorzulegen. 

Förderkonditionen

  • Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Maximal zehn Millionen Euro pro Vorhaben
  • Amortisation in mindestens vier Jahren

Mit PIUS-Beratung der LEA EfU zum EEW-Zuschuss

Sie müssen nicht unbedingt ein Ingenieurstudium absolvieren, um in den Genuss von Zuschüssen aus dem EEW zu kommen. Es hilft aber, wenn Sie eine/n erfahrene/n Ingenieur/in mit einem Energieeffizienzkonzept für Ihre Maßnahmen beauftragen. Mit der Unterstützung einer/eines BAFA- und KfW-akkreditieren Ingenieurin/Ingenieurs unserer Initiative "LEA Hessen Energieberatung für Unternehmen" (LEA EfU) steigen aber Ihre Chancen bei der Antragstellung. Und das Beste ist: Für die PIUS-Beratung erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 13.000 Euro vom Land Hessen. Rufen Sie uns an und nehmen Sie eine kostenfreie Impulsberatung in Anspruch. 


Was ist das BAFA und auf welcher Grundlage vergibt es Zuschüsse? 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Als Bundesbehörde wirkt es mit bei der Umsetzung von Gesetzen, Programmen und Vorgaben der Bundesregierung. Unter anderem ist es für Wirtschafts- und Mittelstandsförderung zuständig. Mit der Energiewende leitete Deutschland eine umfassende und tiefgreifende Transformation seiner Energieversorgung und Energienutzung ein. Seit bald drei Jahrzehnten förderten alle Regierungen auch den Umbau der Wirtschaft sowie im Gebäudebestand, um die Energieeffizienz zu verbessern. Mit den bisher umgesetzten Maßnahmen sanken zwischen 1990 und 2015 die Treibhausgasemissionen um rund 28 Prozent. Und für das ehrgeizige Ziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, stehen dem BAFA in der aktuellen Förderrichtlinie seit 2020 wieder attraktive Zuschussprogramme zur Verfügung. Ziel dieser Richtlinie ist es, mit Zuschüssen zu den Investitionen der Wirtschaft die Energieeffizienz zu steigern sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen. Durch die geförderten Maßnahmen der Unternehmen sollen Primärenergieverbrauch und die CO2-Emmissionen gesenkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die Verbreitung von Hocheffizienztechnologien unterstützt werden. 


Wie funktioniert das BAFA und wo muss ich meinen Antrag stellen?

Die BAFA-Förderung wird mit einem Onlineformular beantragt. Allerdings müssen antragsberechtigte Unternehmen einige Vorarbeiten leisten, bevor sie das Formular ausfüllen. Denn Grundvoraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis, dass die zu bezuschussenden Maßnahmen technische Mindestanforderungen erfüllen. Diese Mindestanforderungen sind in den Merkblättern des BAFA dokumentiert. Gefördert werden Technologien entlang bestehender Energieeffizienzklassen, ISO-Normen und gesetzlichen Grundlagen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Um diesen Nachweis zu führen, sollten Sie als Unternehmer/in unbedingt zuvor eine/n Energieberater/in einbinden. Das BAFA gewährt für eine solche Energieberatung ebenfalls einen Zuschuss. Bitte beachten Sie, dass die Förderkonditionen je nach Unternehmensgröße variieren können. Besonders förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition.

Kontakt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Querschnittstechnologien

Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

Tel.: 0 61 96 / 9 08 18 83

www.bafa.de