Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Produktion – EEW

Im Mai 2023 trat die neue Richtlinie für das Förderprogramm „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft. Gefördert werden Investitionen, die die CO2-Emissonen in der Produktion beim Energie- und Materialeinsatz durch modernste Technologien reduzieren. Mit dem Programm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nicht nur Energieeffizienzmaßnahmen, also die Reduktion beim Primärenergieeinsatz, sondern auch Verbesserungen beim Ressourcenverbrauch. Hierbei kann es sich um den Ersatz von Primärrohstoffen durch recycelte Materialien handeln. Das EEW richtet sich an Unternehmen aller Größenordnungen. In der Regel fördert es zwischen 30 und 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Teilweise ist die Förderhöhe von der eingesparten Menge an CO2-Emissionen abhängig. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen bis zu zehn Prozentpunkte höheren Zuschuss. 
 

Das EEW-Programm ist in sechs Module gegliedert:

  1. Querschnittstechnologien
  2. Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
  3. Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Sensorik und Energiemanagementsysteme
  4. Energie- und ressourceneffiziente Optimierung von Anlagen und Prozessen
  5. Transformationskonzepte mit Förderwettbewerb
  6. Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

 

Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss – eine Frage des Eigenkapitals

Bei den Modulen 1 bis 4 und 6 können Sie als Antragsteller/in auswählen, ob Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder eine direkte Beihilfe wünschen. Davon ist auch abhängig, wo der Antrag zu stellen ist. Für die Kreditvergabe und Prüfung der Effizienzkonzepte ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Die direkten Zuschüsse müssen Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Förderrichtlinien und die Höhe sind gleich. Wenn Sie als Unternehmer/in über Eigenkapital beziehungsweise günstiges Fremdkapital verfügen, ist für Sie ein Antrag beim BAFA auf einen Zuschuss dem Kredit vorzuziehen. Für das fünfte Modul und den Förderwettbewerb sind die Anträge bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH einzureichen. Mit dem Antrag müssen die Unternehmer/innen ein Effizienzkonzept vorlegen, in dem sie die Maßnahmen detailliert beschreiben und die Einsparungen bei Primärenergieverbrauch und Ressourceneinsatz dokumentieren.

 

Neutrale PIUS-Beratung erstellt Effizienzkonzept 

Der schnellste Weg zu Ihrem Effizienzkonzept ist eine PIUS-Beratung über die Initiative LEA Hessen Energieberatung für Unternehmen beim RKW Hessen. Unsere PIUS-Beratenden sind bei der KfW und beim BAFA akkreditiert. Sie beraten unabhängig und neutral und wählen für Sie das jeweils bestpassende EEW-Modul aus. Und vor allem: Unsere Beraterinnen und Berater wissen, welche Förderprogramme von KfW oder BAFA neben weiteren Landesförderprogrammen jeweils optimal für Sie kombinierbar sind.

Modul 1: Querschnittstechnologien

Querschnittstechnologien umfassen als übergeordneter Begriff solche Technologien, die in vielen Anwendungsfeldern zum Einsatz kommen. Beispiele sind vor allem Druckluft und Elektromotoren ohne die keine gewerbliche oder industrielle Produktion arbeiten könnte. Gerade bei Elektromotoren haben Ingenieurinnen/Ingenieure in den letzten Jahren enorme Effizienzpotenziale erschlossen. Hocheffiziente Technologien können Ventilatoren, Pumpen und Lüftungsanlagen effizienter machen und in jedem Betrieb die Energiekosten senken. Deshalb rechnen sich viele Investitionen bereits nach wenigen Jahren. Lesen Sie dazu auch unsere Praxisbeispiele


Modul 1 fördert Ersatz- oder Neubeschaffung mit Nebenkosten für: 

  • Hocheffiziente Elektrische Motoren und Antriebe mit Drehzahlregelung
  • Frequenzumrichter 
  • Hocheffiziente Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung
  • Hocheffiziente Ventilatoren und Lüftungssysteme in Maschinen
  • Hocheffiziente Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung
  • Anlagen zur Nutzung von Abwärme beziehungsweise Wärmerückgewinnung
  • Dämmung von industriellen Anlagen und Anlagenteilen.


Förderkonditionen:

  • Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßnahmen muss mindestens 2.000 Euro betragen
  • Förderquote bis zu 50 Prozent (KMU) der förderfähigen Investitionskosten
  • Maximaler Zuschuss 200.000 Euro

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Im Modul 2 erhalten Unternehmer/innen Zuschüsse für die Erst- oder Neuanschaffung von erneuerbaren Energiequellen, wenn daraus mindestens 50 Prozent der erzeugten Wärme als Prozesswärme genutzt wird. Neben den Wärmeerzeugern sind auch Nebenkosten für Planung und Installation sowie von Fundament bis Einhausung mit Aufständerung und Unterkonstruktion förderfähig: 

  • Wärmespeicher und Anschluss an die Wärmeerzeuger
  • Sonnenkollektoren
  • Biogasanlagen
  • Wärmepumpen 
  • Tiefen-Geothermie 
  • Mess- und Regeltechnik mit Datenerfassung für Ertragsübermachung
  • Planungs-, Installations- und Montagekosten


Förderkonditionen:

  • Förderquote bis zu 65 Prozent (KMU) der förderfähigen Investitionskosten
  • Maximal 15 Millionen Euro pro Maßnahme

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Sensorik und Energiemanagementsysteme

Mit Modul 3 fördert diese Programmlinie die Einrichtung oder die Anwendung eines Energie- und Umweltmanagementsystems in Prozessen. Eine Zertifizierung nach ISO 50001 ist nicht erforderlich. 

Gefördert werden Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von:

  • Energiemanagement-Software (Anschaffung und Lizenzen)
  • Sensoren, Analog-Digital-Wandler für die Erfassung von Energieströmen
  • Mess-, Steuer- und Regeltechnik für die Regelung (Aktoren) von Systemen und Prozesse
  • Schulungskosten 


Nicht förderfähig sind Endgeräte wie Rechner, Server und Monitore, Drucker und weitere Peripheriegeräte. 


Förderkonditionen:

  • Förderung von bis zu 50 Prozent (KMU)
  • Maximal 15 Millionen Euro pro Maßnahme

Modul 4: Förderung energetischer Optimierung von Anlagen und Prozessen

Diese Förderlinie ist technologieoffen und dafür ausgelegt, industrielle und gewerblichen Anlagen und Prozesse energetisch zu optimieren, die Energieeffizienz zu steigern. Zusätzlich fördert dieses Modul die außerbetriebliche Abwärmenutzung und die Ressourceneffizienz durch Materialeinsparung oder die Substitution mit Recyclingmaterialien mit geringeren CO2-Emissionen. Die Förderhöhe richtet sich nach der Menge der eingesparten CO2-Emissionen. 

Gefördert werden Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Maßnahmen respektive Anlagen zur/für die:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen
  • außerbetrieblichen Abwärmenutzung
  • Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung
  • energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess
  • Elektrifizierung bisher fossil-basierter Prozesse


Förderkonditionen:

  • Förderquote bis zu 50 Prozent (KMU) der förderfähigen Investitionskosten
  • Bis zu 15 Millionen Euro pro Maßnahme
  • Fördereffizienzvorgaben: pro jährlich eingesparter Tonne CO2 erhalten Großunternehmen 500 Euro Zuschuss, mittlere Betriebe 900 Euro, kleine Unternehmer 1.200 Euro
     

Modul 5: Transformationskonzepte mit Förderwettbewerb

Mit diesem Modul unterstützt das BMWK Unternehmen bei Planung und Umsetzung ihrer Transformation zur klimaneutralen Produktion. Gefördert wird die Erstellung einer CO2-Bilanzierung und eines Konzepts, wie über einen definierten Zeitraum von bis zu zehn Jahren die CO2-Emissionen um mindestens 40 Prozent gesenkt werden. 

Förderkonditionen:

  • Anträge sind beim VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zu stellen
  • Die Förderquote liegt bei 50 Prozent, bei KMU 60 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Maximal Förderhöhe 50.000 Euro, bei Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) 80.000 Euro


Förderfähig sind:

  • Erstellung des Transformationskonzepts
  • Nur Kosten durch Dritte, keine Eigenleistungen des Unternehmens
  • CO2-Bilanzierung und Zertifizierung
  • Kosten für Energieberatende und andere Beratung


Förderkonditionen Förderwettbewerb
Im Rahmen von Modul 5 stellt das BMWK außerdem ein Budget bereit, um dessen Zuteilung die Antragstellenden miteinander um Zuteilung konkurrieren. Bevorzugt werden in mehreren Förderrunden pro Jahr die jeweils beste Fördereffizienz, also die höchste CO2-Einsparung. Die Antragstellung erfolgt wie beim Transformationskonzept über die VDI/VDE IT GmbH. Antragsteller müssen ein Einsparkonzept für die Maßnahme mit ausgewiesener CO2-Reduktion vorlegen. 

Weitere Informationen erhalten Sie im „Informationsblatt Transformationskonzepte“. 

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen

Mit Modul 6 fördert das BMWK den Austausch von Produktionsanlagen, die bisher mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl betrieben wurden und künftig elektrisch und idealerweise mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. 


Förderkonditionen:

  • Förderfähig ist neben dem Austausch auch die Umrüstung von Bestandsanlagen
  • Altanlage muss mindestens fünf Jahre in Betrieb gewesen sein
  • Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßnahmen muss mindestens 2.000 Euro betragen
  • Maximal 200.000 Euro Zuschuss pro Maßnahme
  • Förderquote maximal 33 Prozent

Neutrale PIUS-Beratung erstellt Effizienzkonzept

Der schnellste Weg zu Ihrem Effizienzkonzept ist eine PIUS-Beratung über die Initiative LEA Hessen Energieberatung für Unternehmen. Unsere PIUS-Beratenden sind bei der KfW und beim BAFA akkreditiert. Sie beraten unabhängig und neutral und wählen für Sie das jeweils bestpassende EEW-Modul aus. Und vor allem: Unsere Beraterinnen und Berater wissen, welche Förderprogramme von KfW oder BAFA neben weiteren Landesförderprogrammen jeweils optimal für Sie kombinierbar sind.

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0 61 07 / 9 65 93-70

Kontakt

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Tel.: 08 00 / 5 39 90 01
info(a)kfw.de 
www.kfw.de

beim BAFA
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Tel.: 0 61 96 / 9 08 18 83
www.bafa.de