Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Dieses Förderprogramm startete im Januar 2021 und integrierte frühere Förderlinien für Heizsysteme und Erneuerbare Energien. Es ist unterteilt in Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG), wobei letztere Förderlinie sich vor allem an Unternehmen richtet.

Es umfasst fünf Förderlinien:

  1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  2. Anlagentechnik (außer Heizung)
  3. Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  4. Heizungsoptimierung im Bestand
  5. Fachplanung und Baubegleitung


Für die Antragstellung müssen Sie ein Effizienzkonzept von einem Energieberatenden erarbeiten lassen, in dem alle Maßnahmen beschrieben und in ihren Auswirkungen auf den Energieverbrauch beziehungsweise die CO2-Reduktion berechnet sind. 

 

Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss – eine Frage des Eigenkapitals

Wie bei dem EEW können Sie beim BEG NWG als Antragsteller auswählen, ob Sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder eine direkte Beihilfe wünschen. Davon ist auch abhängig, wo der Antrag zu stellen ist. Für die Kreditvergabe und Prüfung der Effizienzkonzepte ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig. Die direkten Zuschüsse müssen Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Förderrichtlinien und die Höhe sind gleich. Wenn Sie als Unternehmer/in über Eigenkapital oder günstigeres Fremdkapital verfügen, ist für Sie ein Antrag beim BAFA auf einen Zuschuss dem Kredit vorzuziehen. 

 

Neutrale PIUS-Beratung erstellt Effizienzkonzept 

Der schnellste Weg zu Ihrem Effizienzkonzept ist eine PIUS-Beratung über die Initiative LEA Hessen Energieberatung für Unternehmen. Unsere PIUS-Beratenden sind bei der KfW und beim BAFA akkreditiert. Sie beraten unabhängig und neutral und wählen für Sie das jeweils bestpassende BEG NWG Förderlinie aus. Und vor allem: Unsere Beraterinnen und Berater wissen, welche Förderprogramme von KfW oder BAFA neben weiteren Landesförderprogrammen jeweils optimal für Sie kombinierbar sind.

1. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

In dieser Förderlinie gewährt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Beihilfen zu Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.


Förderkonditionen:

  • Dämmung der Gebäudehülle wie Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto 
  • Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt auf jährlich 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal fünf Millionen Euro pro Gebäude
     

2. Anlagentechnik (außer Heizung)

In dieser Förderlinie gewährt das BMWK Zuwendungen für den Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz. 


Förderkonditionen:

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
  • Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme
  • Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto 
  • Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt auf jährlich 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal fünf Millionen Euro pro Gebäude

3. Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

In dieser Förderlinie gewährt das BMWK Zuwendungen für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung. Des Weiteren gibt es Zuschüsse für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung eines Gebäudenetzes oder der Anschluss an ein Gebäude- oder an ein Wärmenetz.


Förderkonditionen und -höhe:
Förderfähig sind (Förderhöhe in Klammern):

  • Solarkollektoranlagen (25 Prozent)
  • Biomasseheizungen in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung (10 Prozent)
  • Wärmepumpen (25 Prozent, plus fünf Prozent Bodenwärmequelle)
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen (Betrieb nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan) (25 Prozent)
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (20 bis 30 Prozent)
  • Anschluss an ein Gebäudenetz (25 Prozent) oder Wärmenetz (30 Prozent)
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
  • Extra Bonus von zehn Prozent kann gewährt werden bei Ersatz noch betriebsfähiger Kohle-, Öl- und Gasheizungen


Die Anlagen sind mindestens zu 65 Prozent durch erneuerbare Energien zu betreiben.

4. Heizungsoptimierung im Bestand

Hierbei gewährt das BMWK einen Zuschuss für die Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Die Anlagen müssen jeweils älter als zwei Jahre und bei einer Wärmeerzeugung mit fossilen Brennstoffen nicht älter als zwanzig Jahre sein.


Förderkonditionen und -höhe:
Förderfähig sind:

  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
  • die förderfähigen Kosten für diese Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf jährlich 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal fünf Millionen Euro pro Gebäude
     

5. Fachplanung und Baubegleitung

Hierbei gewährt das BMWK einen Zuschuss für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten BEG NWG Maßnahmen. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung ist gedeckelt auf fünf Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid. 

Neutrale PIUS-Beratung erstellt Effizienzkonzept

Der schnellste Weg zu Ihrem Effizienzkonzept ist eine PIUS-Beratung über die Initiative LEA Hessen Energieberatung für Unternehmen. Unsere PIUS-Beratenden sind bei der KfW und beim BAFA akkreditiert. Sie beraten unabhängig und neutral und wählen für Sie das jeweils bestpassende BEG NWG Förderlinie aus. Und vor allem: Unsere Beraterinnen und Berater wissen, welche Förderprogramme von KfW oder BAFA neben weiteren Landesförderprogrammen jeweils optimal für Sie kombinierbar sind.

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Tel.: 0 61 96 / 9 08 18 83
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