KfW-Investitionsförderung: Kredit mit Tilgungszuschuss

Die staatliche Förderbank wurde 1948 als Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gegründet. Sie finanzierte mit Darlehen den Wiederaufbau Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg. Die Mittel generierte sie über den Zahlungsverkehr im Rahmen des Marshall-Plans. Sie ist heute die weltweit größte Förderbank und die drittgrößte Bank in Deutschland. Die KfW vergibt im Auftrag der Bundesregierung Kredite beziehungsweise Darlehen mit Tilgungszuschüssen im Rahmen von Förderprogrammen an Unternehmen und Privatpersonen. Es gibt unterschiedliche Förderlinien, die eine politisch gewünschte Lenkungswirkung entfalten sollen. Einen großen Anteil hat die KfW an der Gestaltung und Finanzierung der Energiewende. Die Förderprodukte für Energie und Umwelt der KfW verfolgen das Ziel, Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu unterstützen, mit denen sie ihre Energieeffizienz verbessern. Nachfolgend erläutern wir detailliert, wie die Förderung funktioniert und welche Bedingungen Sie als Unternehmen erfüllen müssen. Eine ausführliche Beschreibung der Förderlinien finden Sie in den obigen Reitern „Produktion EEW“ und „Gebäude BEG“.

Wie funktioniert die KfW und wo muss ich meinen Antrag stellen?

Die KfW ist keine gewöhnliche Filialbank. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über Banken, Sparkassen und Raiffeisenbanken und ähnliche Kreditinstitute. In der Regel müssen Unternehmer/innen ihre Anträge bei ihrer Hausbank stellen, die sowohl das Unternehmen kennt als auch die Förderrichtlinien der KfW. Die Hausbanken prüfen auch die Anträge, bewilligen diese und stellen die Kreditsumme auf dem Kundenkonto bereit. Im Binnenverhältnis zwischen Hausbank und KfW werden dann Finanzierung und Abwicklung organisiert. Als Kundin/Kunde profitieren Sie bei einem durch die KfW geförderten Kredit durch besonders niedrige Zinsen, die unterhalb der banküblichen Zinsen liegen. Der effektive Jahreszins ist abhängig von der individuellen Bonität und beginnt oft nur knapp oberhalb von einem Prozent pro Jahr. Je nach Förderlinie übernimmt die KfW darüber hinaus einen prozentualen Anteil des zugesagten Kreditbetrags als Tilgungszuschuss.

 

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