Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland, kurz Energieeffizienzgesetz (EnEfG), ist am 18. November 2023 in Kraft getreten. Damit hat der Bundestag Vorgaben zum Energiesparen beschlossen. Das Gesetz setzt absolute Primär- und Endenergieeinsparziele um und schafft für Unternehmen aller Branchen und öffentliche Stellen abhängig von der Höhe ihres Jahresenergieverbrauchs konkrete Vorgaben durch die verpflichtende Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen, einzuhaltende Umsetzungspläne oder Einzelmaßnahmen. Darüber hinaus müssen Unternehmen künftig Abwärme vermeiden oder sinnvoll nutzen.
Konkrete Zahlen, welche Betriebe betroffen sind:
- Unternehmen ab einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen binnen 20 Monaten nach Inkrafttreten des EnEfG (bzw. nach Erreichen des Verbrauchsstatus‘) ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einführen.
- Unternehmen ab einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen binnen drei Jahren nach Inkrafttreten des EnEfG konkrete Umsetzungspläne zu wirtschaftlich identifizierten Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen. Sie sind verpflichtet, sich die Richtigkeit der Pläne durch Zertifizierer, Umweltgutachter und Energieauditoren bestätigen zu lassen.
EnEfG bedeutet eine große Herausforderung
Das EnEfG stellt nicht nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor große Herausforderungen. Auch öffentliche Einrichtungen, Kommunalbetriebe und Körperschaften öffentlichen Rechts sind betroffen. Zum einen fehlen teilweise noch die entsprechend angepassten Lösungen; zum anderen bedeutet die Abwärmenutzung tiefe Eingriffe in die bisherigen Prozesse. Und: Die Betroffenen müssen dafür investieren, was im gegenwärtigen Marktumfeld mit hohen Zinsen eine zusätzliche Belastung bedeutet. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die Durchführung eines Energieaudits, das Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Unternehmens liefert und Möglichkeiten für kostenwirksame Energieeinsparungen ermittelt.
Onlineveranstaltung zur Vorbereitung auf Veränderungen
Das kostenfreie Online-Informationsveranstaltung der LEA Hessen Energieberatung für Unternehmen am 17. Januar 2024 bietet eine gute Gelegenheit, um mehr über das neue Energieeffizienzgesetz zu erfahren und sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Als Referenten hat Projektträger RKW Hessen den Experten Frank Hallfell gewinnen können. Er ist Geschäftsführer der enbiz engineering and business solutions gmbh in Kaiserlautern und bringt umfangreiche Erfahrung im Bereich Energieeffizienz mit. Seine Expertise wird den Teilnehmenden des Onlinetermins dabei helfen, die Auswirkungen des neuen Energieeffizienzgesetzes besser zu verstehen und geeignete Maßnahmen für ihre Unternehmen zu planen.
Veranstaltungsinfos in Kürze:
- Wann? Mittwoch, 17. Januar 2024, 11:00 bis 12:00 Uhr
- Für wen? Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Kommunalbetriebe und Körperschaften öffentlichen Rechts entsprechend der o.g. gesetzlichen Vorgaben
- Wo? Online über Zoom
- Kosten? Kostenfrei
- Anmeldung? Online-Anmeldung über die Website des RKW Hessen
Sie erhalten den Zoom-Link kurz vor der Veranstaltung zugesandt. - Inhalte?
- Kompakte Informationen zu den neuen gesetzlichen Regelungen ab 2024
- Welche Anforderungen kommen auf die Betroffenen zu?
- Was bedeutet dies in der Umsetzung?
- Welche Fristen sind zu beachten?
- Wer kann mich unterstützen?
Weitere Informationen zum Projekt LEA Hessen Energieberatung für Unternehmen (LEA EfU) erhalten Sie bei Sasa Petric, RKW Hessen GmbH, Tel. 0 61 07 / 9 65 93-27, Mail s.petric@rkw-hessen.de