Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands ist veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Ende August die angekündigte neue Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung für den industriellen Mittelstand veröffentlicht. Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ab sofort können Unternehmer/innen drei Monate lang bis 30. November 2024 ihre Projektskizzen einreichen.

Die Bundesregierung möchte den Mittelstand in der Industrie mit einem Förderprogramm in Höhe von 3,3 Milliarden Euro, das bis 2030 laufen soll, zu klimafreundlicheren Prozessen bewegen. „Wir wollen gerade auch die vielen mittelständischen Produktionsbetriebe bei der Umstellung auf CO2-arme Verfahren unterstützen“, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bei der Vorstellung von BIK Ende August 2024. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Es gibt zwei Module im neuen Förderprogramm BIK
Das neue Förderprogramm tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für KMU sowie einer Million Euro für große Betriebe. Im ersten Modul der BIK-Förderung sind Industriebetriebe angesprochen, die Anlagen in Deutschland planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion einsparen möchten. Im zweiten Modul geht es um die Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 – sogenanntes CCS bzw. CCU. Hier können Investitions- und Innovationsvorhaben unterstützt werden, allerdings ist hier die Förderung auf schwer vermeidbare CO2-Emissionen beschränkt.

Kostenfreie Impulsberatung und geförderte Beratung 
Hessische KMU, die mit BIK ihre Maßnahmen umsetzen wollen, sollten sich jetzt mit Partnerprojekt LEA Hessen Energieberatung für Unternehmen (LEA EfU) in Verbindung setzen. Sasa Petric, Projektleiter der LEA EfU bei der RKW Hessen GmbH, betont: „Wir bieten interessierten Unternehmen eine kostenfreie Impulsberatung an, bei der wir gemeinsam Potenziale zur Dekarbonisierung identifizieren. Im Anschluss daran können die Unternehmer/innen aus dem weitreichenden Netzwerk an Fachexpertise eine geförderte Beratung in Anspruch nehmen, um konkrete Maßnahmen zu planen, zu berechnen und umzusetzen. Durch die Kombination des BIK-Förderprogramms mit diesen Beratungsangeboten schaffen wir optimale Voraussetzungen für KMU, mit der neuen Bundesförderung ihre Produktionsprozesse zukunftsfähig und klimafreundlich zu gestalten."


Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zur neuen Förderrichtlinie BIK vom 23. August 2024

Website zur Förderrichtlinie BIK mit Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren in den beiden Modulen


Informationen zur Energieberatung für Unternehmen erhalten Sie bei Sasa Petric, RKW Hessen, Projektleiter Energieberatung Unternehmen im Auftrag der LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH, Telefon 0 61 07 / 9 65 93-27, Mail s.petric@rkw-hessen.de 

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