Bundestag hat der Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes zugestimmt

Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G trägt zu einem geringeren Primärenergieverbrauch und damit zum Klimaschutz bei. Eine geplante Novellierung soll die darin verankerten Energieaudits, die für größere Unternehmen verpflichtend sind, vereinfachen und weiterentwickeln. Der Bundestag hat Ende Juni 2019 den Änderungen zugestimmt, im nächsten Schritt wird im September der Bundesrat darüber beraten.

Das EDL-G, das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen, gibt es seit 2010. Es trägt dazu bei, die Effizienzziele der EU-Mitgliedstaaten zu erreichen, nach denen der Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20% gesenkt werden muss. Das Gesetz schreibt Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind, vor, ihren Energieverbrauch mindestens alle vier Jahre von akkreditierten Experten überprüfen zu lassen – z.B. durch Energieaudits.

Eine Novellierung soll jetzt die Energieaudits, die für größere Unternehmen Pflicht sind, vereinfachen. Unter anderem solle es folgende Änderungen geben:

  • Die Qualität der Energieaudits soll sich bessern, indem die Energieauditoren zu Fort- und Weiterbildungen verpflichtet werden.

  • Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh fallen unter die so genannte Bagatellgrenze. Sie müssen künftig kein vollumfängliches Energieaudit mehr durchführen, sondern nur noch Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch und ihren Energiekosten melden.

  • Die von der EU-Kommission geforderte Kontrolle der Umsetzung der Auditpflicht soll in Zukunft unbürokratischer ausgestaltet werden.

Zuständig für die Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes ist die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE). Sie ist angesiedelt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Änderung des EDL-G.

Bildnachweis: www.bafa.de

Weitere Informationen erhalten Sie bei Sasa Petric, Projektleiter Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand, Tel. 0 61 96 / 97 02 27.

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