Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes EDL-G seit November 2019 rechtskräftig

Der Energieeffizienz-Experte Limón GmbH macht in seinem aktuellen Newsletter darauf aufmerksam, dass die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes EDL-G Ende seit Ende November 2019 rechtskräftig sei. Dies habe Auswirkungen auf die Energieaudits von Unternehmen.

Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G trägt seit 2010 zu einem geringeren Primärenergieverbrauch und damit zum Klimaschutz bei. Die jetzt durchgesetzte Novellierung des EDL-G soll die darin verankerten Energieaudits, die für größere Unternehmen verpflichtend sind, vereinfachen und weiterentwickeln. Zuständig für die Umsetzung des Energiedienstleistungsgesetzes ist die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE). Sie ist angesiedelt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Laut Limón GmbH ergeben sich durch die Gesetzüberarbeitung für Unternehmen insbesondere zwei Neuerun

  • Wer keinen KMU-Status hat und gleichzeitig über alle Energieträger hinweg weniger als 500.000 kWh im Kalenderjahr verbraucht, ist nicht mehr zu einem Energieaudit verpflichtet.
  • Neu ist außerdem eine Meldepflicht für alle Nicht-KMU-Unternehmen. Unabhängig vom Verbrauch muss eine Meldung im Portal des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vorgenommen werden.


Informationen und Links zum Meldeportal des BAFA und zu Ausfüllhilfen für die Online-Energieauditerklärung stellt Limón hier bereit.

Limón berät Kunden unterschiedlicher Branchen zu Fragen bzgl. Energieeffizienz, Energiemanagementsystemen, Energiemonitoring oder Simulation. Das Unternehmen gehört seit vielen Jahren zum Beraterpool der Hessischen Initiative für Energieberatung im Mittelstand (HIEM).

Bildnachweis: www.bafa.de

Weitere Informationen erhalten Sie bei Sasa Petric, Projektleiter Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand, Tel. 0 61 96 / 97 02 27.

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