Energieeffizienzgesetz soll Unternehmen zur Abwärmenutzung verpflichten

Seit Oktober 2022 liegt für das Energieeffizienzgesetz ein Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vor. Noch berät die Ampelkoalition die Einzelheiten. Aber dass es kommt, ist unumstritten. Unternehmer-, Wirtschafts- und Umweltschutzverbände fordern eine ambitionierte Zielsetzung.

Bisher hängt Deutschland seinen selbstgesetzten Zielen zur Klimaneutralität hinterher. Das Bundes-Klimaschutzgesetz stellte bereits hohe Anforderungen, um bis 2045 eine Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Es zeichnet sich aber ab, dass dafür bisher zu wenige Maßnahmen eingeleitet wurden. Im Industriesektor liegt der Graben zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 alleine bei 37 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, die noch eingespart werden müssten. Bisher beträgt die Minderung nur knapp 15 Millionen Tonnen. Das Energieeffizienzgesetz soll die EU-Energieeffizienzrichtlinie national umsetzen. Der Referentenentwurf des Gesetzes verschärft daher viele der bisher definierten Anforderungen. Der Schlüssel ist eine sektorenübergreifende Energieeffizienz, bei der vor allem die Abwärme aus Industrie, Gebäuden und Kommunen effizienter genutzt werden soll.

Energieaudit für Unternehmen ab 2,5 Gigawatt Energieverbrauch 
Unternehmen ohne ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMS) sowie einem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch über 2,5 Gigawattstunden (GWh) müssen nach dem Referentenentwurf künftig alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Das erste Energieaudit müssen die Unternehmen spätestens 20 Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes durchführen. Betriebe mit einem Energieverbrauch von über zehn GWh werden darüber hinaus verpflichtet, ein EMS einzurichten. Die dabei als wirtschaftlich berechneten Einsparmaßnahmen müssen sie innerhalb von zwei Jahren umsetzen. Diese Maßnahmen und auch solche, die als nicht wirtschaftlich berechnet wurden, müssen die Unternehmen von einem zugelassenen Energieberatenden bestätigen lassen.

Abwärmevermeidung und -nutzung wird obligatorisch
Ab 2,5 GWh sind Unternehmen zudem verpflichtet, die entstehende Abwärme zu vermeiden oder zur Energieeinsparung zu nutzen. Besteht kein innerbetrieblicher Bedarf, kann die Abwärme auch an Externe geleitet werden. Bis Ende 2028 sind Unternehmen allerdings verpflichtet, ihre Abwärme vollständig zu nutzen oder in einem Wärmenetz zur Verfügung zu stellen. Dann müssen sie über ihre Abwärme auch Informationen bereitstellen wie thermische Leistung, zeitliche Verfügbarkeit über Tages- und Jahresverlauf, Temperatur, Druck und Preise für die Abwärmeabgabe. Für Rechenzentren, bei denen durch die Kühlung der Computer viel Abwärme entsteht, soll es eine Pflicht zur Einspeisung in Fernwärmenetze geben.


Weitere Informationen über Energieeffizienz erhalten Sie bei Sasa Petric, RKW Hessen GmbH, Projektleiter LEA Hessen Energieberatung für Unternehmen (LEA EfU), Tel. 0 61 07 / 9 65 93-27, Mail s.petric@rkw-hessen.de.

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