Energiesparen ist seit 1. Oktober erste Unternehmerpflicht

Ende August wurde sie im Bundeskabinett beschlossen, im September trat sie in Kraft: Seit 1. Oktober 2022 verpflichtet die Energiesparverordnung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Unternehmen zum Handeln. Für Betriebe ab zehn Gigawatt Energiebedarf wird die Energieberatung obligatorisch.

Die durch Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise betrifft alle: Kommunen, Länder, private Haushalte und natürlich Unternehmen. Da moralische Appelle zum Energiesparen nicht ausreichen, schreibt der Bundeswirtschaftsminister für Unternehmen konkrete Maßnahmen vor. Seit 1. Oktober gilt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV). Alle hessischen Unternehmen müssen abhängig von ihrer Größe und ihrem Energieverbrauch Strom und Wärmeenergie einsparen. So wird dem Einzelhandel in diesem Winter untersagt, seine Türen offenstehen zu lassen. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Türen als Fluchtwege offenstehen müssen. 

Ab 22 Uhr muss beleuchtete Werbung ausgeschaltet werden
Immerhin darf der Einzelhandel seine Schaufensterbeleuchtung eingeschaltet lassen. Für alle anderen gilt: Beleuchtete Werbeanlagen sind um 22:00 Uhr auszuschalten und dürfen erst um 16:00 Uhr am Folgetag wieder in Betrieb genommen werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn die Beleuchtung auch der Verkehrssicherungspflicht dient – wie beispielsweise in Unterführungen. So ist auch Leuchtreklame an Haltestellen des Personennahverkehrs weiter zulässig. Ebenso darf Werbung an sonst unbeleuchteten Straßen eingeschaltet bleiben. Die Beleuchtung von Gebäuden und selbst Baudenkmälern wird generell untersagt. Ausnahmen bestehen für Kulturveranstaltungen und Volks- oder Straßenfesten.

19 Grad Celsius müssen reichen
In Arbeitsräumen gilt bereits seit dem 1. September eine Mindesttemperatur von 19 Grad Celsius. Gas- und Versorger von Fernwärme müssen ihren Kunden seit dem 1. Oktober ihren voraussichtlichen Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten mitteilen sowie die kommenden Preissteigerungen und Einsparpotenziale aufzeigen. Bis Oktober 2024 sind Eigentümer großer Gebäude verpflichtet, ihre Heizungen überprüfen und optimieren zu lassen. Hinzu tritt für Unternehmen mit einer beheizten Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern eine Pflicht zum hydraulischen Abgleich.

Ab 10 Gigawatt Energieverbrauch wird Beratung unumgänglich
Unternehmen die innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt zehn oder mehr Gigawattstunden Strom- und Wärmeenergie sowie Energie für die Produktion verbraucht haben, müssen wirtschaftlich vertretbare Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen. Dazu zählen die Optimierung von Prozessen und der flächendeckende Einsatz von LED-Leuchtmitteln. Vor allem müssen alle Maßnahmen, die mit einem Energieaudit oder einem Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMAS) identifiziert wurden, innerhalb der kommenden 18 Monate umgesetzt werden. Als wirtschaftlich vertretbar gelten Maßnahmen, wenn sich bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt. Der Bewertungszeitraum ist allerdings auf 15 Jahre begrenzt. Die Unternehmen sind verpflichtet, sich die Maßnahmenumsetzung durch einen Energieberatenden und ebenso bei mangelnder Wirtschaftlichkeit die Begründung für die Nichtumsetzung bestätigen zu lassen.

Fazit: Alle sollten und manche müssen Energieberater einschalten
Selbst wenn kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von dieser Pflicht ausgenommen sind, da sie weniger als zehn Gigawatt Energie verbrauchen: Jetzt ist die Zeit gekommen, schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine kostenfreie Impulsberatung durch die Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand in Anspruch zu nehmen. Denn die Informationen der Energielieferanten, die in den nächsten Wochen bei alle KMU eintreffen, werden vielerorts Bestürzung auslösen. Einige Betriebe, die bisher noch von Jahresverträgen profitierten, müssen bei den nächsten Verträgen mit Preissteigerungen um das Drei- bis Vierfache für die Kilowattstunde Gas und Strom rechnen. 


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Weitere Informationen zur Hessischen Initiative für Energieberatung im Mittelstand (HIEM) erhalten Sie bei Sasa Petric, RKW Hessen, Projektleiter Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand, Tel. 0 61 07 / 9 65 93-27, Mail s.petric@rkw-hessen.de.

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