Corona-Soforthilfe – was hilft dem hessischen Mittelstand jetzt wirklich?

Das RKW Hessen, Projektträger der Hessischen Initiative für Energieberatung im Mittelstand, hat für Selbstständige und Kleinunternehmer in Hessen, die durch die Corona-Krise bedroht sind, die wichtigsten Angebote zusammengefasst.

1. Soforthilfeprogramm des Hessischen Wirtschaftsministeriums

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inkl. der Bundesförderung bei

  • bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate
  • bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate
  • bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate.

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

Das Soforthilfeprogramm kann man unter dem oben gesetzten Link ab Montag, den 30. März 2020 beim Regierungspräsidium Kassel beantragen.


2. Kredite und Bürgschaften

a) WIBank für Hessen

Mit der neuen Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen stellt die WIBank über die Hausbank ein so genanntes Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 5.000 Euro bis maximal 200.000 Euro zur Verfügung. Ein Nachrangdarlehen verzichtet auf zusätzliche Risikoabsicherung durch die Hausbank. Das Verfahren sieht so aus: Die Hausbank stellt als notwendige Kofinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel in Höhe von weiteren 20 Prozent der Summe bereit. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren. Die „Liquiditätshilfe für KMU“ richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen.

b) KfW bundesweit

Achtung, bei WIBank und KfW gilt das Hausbankprinzip! Zur Inanspruchnahme müssen sich Unternehmen an Banken und Sparkassen wenden.


3. Kurzarbeitergeld über die Bundesagentur für Arbeit


4. Weitere Hilfen des Bundeswirtschaftsministeriums

Direktzuschüsse, Kurzarbeitergeld, Liquiditätshilfen, Steuerstundung


Das RKW Hessen steht KMU in Hessen gerne bei Fragen beratend zu Seite und kann Betrieben zur kurzfristigen Unterstützung mit einer Perspektivenberatung und zur langfristigen Absicherung über seine klassische Beratungsunterstützung – größtenteils mit öffentlicher Förderung – zur Seite stehen. Hier kann auch die Inanspruchnahme der Kredite und Fördermöglichkeiten unterstützt werden.

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Weitere Informationen erhalten Sie unter den angegebenen Links. Beratungsanfragen beim RKW Hessen adressieren Sie bitte per Mail unter perspektive@rkw-hessen.de oder telefonisch unter Tel. 0 61 96 / 97 02 40.

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