Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sind nach dem EU-Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) dazu verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durch einen externen Auditor durchzuführen. Auch wenn die Corona-Pandemie noch nicht zu Ende ist, geht das für die Stichprobenkontrolle zuständige BAFA davon aus, dass Energieaudits in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar sind. Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise ihrer Energieauditverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen konnten, müssen dies begründen.
Bedeutung des Energieaudits
Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, in welchen Bereichen im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, ist erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der Nutzen des Energieaudits ist daher als sehr hoch einzuschätzen.
HIEM steht mir kostenfreier Impulsberatung zur Verfügung
Auch wenn es keine Förderung für die Durchführung des Energieaudits gibt, stehen hessischen Unternehmen zahlreiche Investitionsbeihilfen für Ressourcen- und Effizienzmaßnahmen offen. Die Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand (HIEM) hat mit ihrer kostenfreien Impulsberatung ein wirksames Angebot, um Unternehmen eine Orientierung zu ihren Fördermöglichkeiten zu geben. Bei einem Rundgang durch den Betrieb identifizieren die Experten aus dem HIEM-Team Optimierungspotenziale.
Die HIEM freut sich über Ihren Anruf!
Informationen des BAFA zum Energieaudit in Corona-Zeiten
Bildnachweis: www.bafa.de
Kontakt bei Rückfragen oder Anmerkungen: Sasa Petric, RKW Hessen GmbH, Projektleiter Hessische Initiative für Energieberatung im Mittelstand, Mail s.petric@rkw-hessen.de, Tel. 0 61 96 / 97 02-27.